Zollfahndern ist ein mutmaßlicher 39-jähriger Lübecker Waffenhändler ins Netz gegangen, der seine Waren im Darknet verkaufte.
Einen Fahndungserfolg erzielte das Zollfahndungsamt Frankfurt a.M. in gleich vier Ermittlungsverfahren. Zum einen enttarnten sie einen 39-jährigen mutmaßlichen Waffenhändler aus Lübeck. Dieser steht im Verdacht, widerrechtlich über das Darknet Waffen verkauft zu haben. Seine tatverdächtigen Kunden, ein 65-Jähriger aus Ludwigshafen und ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Tirschenreuth (Bayern), flogen gleich mit auf.
Zudem enthüllten die Beamten die Identität eines weiteres 39-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Schaumburg (Niedersachsen), der ebenfalls unerlaubt Munition im Darknet erwarb. Das berichtet das Zollfahndungsamt Frankfurt a.M. in einer heutigen Pressemitteilung.
An dem Fall arbeitete eine Ermittlungskommission des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main. Diese geht bereits seit April 2016 gezielt gegen den organisierten Handel und Schmuggel von illegalen Schusswaffen im Darknet vor. Der Ergreifung des Darknet-Waffenhändlers aus Lübeck und der Käufer illegaler Waffen und Munition gingen umfangreiche und komplexe Ermittlungsarbeiten voraus.
Darknet-Verkäufe: Sicherstellung von 13 Schusswaffen und ca. 1.400 Patronen
Bei entsprechend durchgeführten Hausdurchsuchungen im Zeitraum von April 2018 bis November 2020, stellten die Ermittler eine Vielzahl verbotener Gegenstände sicher. Darunter insgesamt 13 Schusswaffen, 1.361 Stück Patronenmunition, mehrere Schlagringe, ein Butterflymesser, eine Stahlrute sowie 80 verbotene pyrotechnische Gegenstände.
Bezüglich des 39-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Schaumburg (Niedersachsen) stellten die Beamten bei der Wohnungsdurchsuchung außerdem noch fest, dass der Beschuldigte auch selbst Schusswaffen angefertigt hatte. Eine dort vorgefundene, selbst gefertigte Schrotflinte mit Laserzielbeleuchtung, gab darüber Aufschluss. Allen tatverdächtigen Männern fehlten sowohl die erforderlichen Genehmigungen für den Waffen-Handel und die -Herstellung, als auch für den Besitz von Waffen und der Munition.
Bild: Sicherstellung einer selbst gebauten Schrotflinte mit verbotener Laserzielbeleuchtung beim Tatverdächtigen
Quelle: ZFA Frankfurt am Main
Die infolge eingeleiteten vier Strafverfahren führt man unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaften Lübeck, Frankenthal, Bückeburg und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Wie das Zollfahndungsamt informierte, wurde gegen den Tatverdächtigen aus dem Landkreis Schaumburg schon ein Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euro erlassen. Jedoch würden die Entscheidungen in den anderen Verfahren noch ausstehen.
Die Sprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main weist darauf hin:
„Die Ermittlungserfolge verdeutlichen, dass das Darknet kein rechtsfreier Raum ist. Jede Person, die Straftaten über das Darknet begeht, muss jederzeit mit ihrer Identifizierung und mit Strafverfolgung rechnen“
Die Sicherstellungen im Einzelnen:
Ludwigshafen: 1 Kurzwaffe, 265 Stück Munition, außerdem 1 verbotener Schlagring
Landkreis Tirschenreuth: 8 Kurzwaffen, 1 Gewehr, 142 Stück Munition, 80 verbotene pyrotechnische Gegenstände
Lübeck: 855 Stück Munition, 1 verbotener Schlagring, 1 verbotenes Butterflymesser, 1 verbotene Stahlrute, 1 verbotene Laserzielbeleuchtung
Landkreis Schaumburg: 2 Kurzwaffen, 1 selbst gefertigte Schrotflinte mit Laserzielbeleuchtung, 99 Stück Munition sowie Waffenteile
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