Vertreter der Filmindustrie verklagen 4 VPN Anbieter und werfen ihnen vor, an weit verbreiteten Urheberrechtsverletzungen beteiligt zu sein.
Vertreter der Filmindustrie verklagen vier VPN Anbieter und werfen ihnen vor, an weitverbreiteten Urheberrechtsverletzungen beteiligt zu sein. Die Beschuldigten sind Surfshark, ExpressVPN, VPN-Unlimited (Keepsolid) und Zenmate.
VPNs umgehen Ländersperren
Die von TorrentFreak bereitgestellte Klageschrift enthält eine lange Liste von Anschuldigungen. Darunter auch das Umgehen von Ländersperren, beispielsweise bei Netflix. Die Anbieter des VPNs werben offen damit, dass sie diese Sperren umgehen können, obwohl dies gegen die Rechte der Filmindustrie sei.
Die Beklagten werben damit, dass ihr Dienst die Möglichkeit biete, regionale Beschränkungen von Streaming-Plattformen zu umgehen, um damit urheberrechtlich geschützte Inhalte zu streamen, obwohl von dem Kläger dafür keine Genehmigung erteilt wurde.
Klageschrift Absatz 107
VPNs werben mit sicherem Torrent-Filesharing
Laut der Filmindustrie werben die VPNs mit sicherem Filesharing über ihre Dienste.
Tatsächlich bewerben die Beklagten ihre VPN-Dienste für den Abruf von Piraterie-Websites wie YTS oder RARBG und die Verwendung von Popcorn Time.
Klageschrift Absatz 201
In der Klageschrift findet sich eine ganze Reihe von Filmen, die laut den Vertretern der Filmindustrie von den IP-Adressen der beklagten VPN-Anbieter folglich von den Nutzern angeboten werden:
- Schmerzensgeld – Wer reich sein will muss leiden (2012)
- Hellboy (2004)
- Rambo V: Last Blood (2019)
- Angel Has Fallen (2019)
- London Has Fallen (2016)
- 2 Guns (2013)
- Das grenzt an Liebe (2014)
- Gegen jeden Zweifel (2009)
- Flypaper – Wer überfällt hier wen? (2011)
- Lone Survivor (2013)
- Hurricane Heist (2018)
- The Last Full Measure (2019)
- The Ledge (2011)
- Universal Soldier: Day of Reckoning (2012)
- I Feel Pretty (2018)
Filmindustrie wünscht Logging und Sperren
In der Klageschrift listen die Vertreter der Filmindustrie diverse Möglichkeiten auf, die die Beklagten hätten, um das Problem zu lösen. Dazu gehört das Sperren von Benutzerkonten, Blockieren von Zugriff auf Webseiten, aber auch das Logging von Verbindungsdaten.
Die Beklagten sind in der Lage, den Zugriff ihrer Abonnenten auf ihren VPN-Dienst zu erfassen. Aber sie löschen die protokollierten Informationen absichtlich oder richten ihr System so ein, dass die gespeicherten Informationen gelöscht werden, damit sie ihren Dienst als Mittel zum Raubkopieren urheberrechtlich geschützter Werke
Klageschrift Absatz 217
anonym zu verbreiten.
Neben dem Loggen der Verbindungsdaten und dem Sperren von Webseiten wie The Pirate Bay fordern die Rechteinhaber Schadenersatz in noch festzusetzender Höhe. Mit ziemlicher Sicherheit wird der Schaden in die Milliarden gehen, da laut Filmindustrie jede Raubkopie einem Verkauf gleichzusetzen ist.
Contentindustrie sucht Schuldigen
Immer wieder ist die Industrie auf der Suche nach einem Schuldigen, den sie leicht erreichen kann. Bereits in der Vergangenheit zielten sie auf VPN.ht, Private Internet Access, Torguard, Quadranet und LiquidVPN ab. In vielen Ländern gehört es mittlerweile zum (un)guten Ton, dass die Internetprovider Dienste aus dem Graubereich sperren. Und genau das scheint nicht mehr genug zu sein. Es bleibt spannend, inwiefern sich die Internetpiraterie dadurch verändert und ob VPNs weiterhin in Mode bleiben.
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