H. Seehofer drängt darauf, die Kompetenzen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) auf Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ zu erweitern.
Indem Innenminister Horst Seehofer auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und auf die Beschlüsse der Innenministerkonferenz verweist, drängt er nun darauf, die Kompetenzen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zu erweitern: Es sollen sowohl die Messengerdienste, wie WhatsApp und Telegram, überwacht werden dürfen, als auch eine Datenspeicherung von Kindern gestattet sein, erklärte das Bundesinnenministerium am Dienstag. Der SPD gehen diese Pläne zu weit.
Verfassungsschutz will Zugriff auf alle Chat-Inhalte
In dem „Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ soll der Wegfall der Altersgrenze bei der Speicherung von Daten zu Minderjährigen verankert werden. Dazu kommt eine juristische Erleichterung der Quellen-TKÜ. So soll es dem Bundesamt für Verfassungsschutz künftig gestattet sein, in ihrem Datensystem Nadis, Informationen über Minderjährige zu speichern, wo bisher noch ein Mindestalter von 14 Jahren galt.
Auswertung der Daten Minderjähriger geplant
Als Grund nennt Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke, dass nach seiner Erfahrung angeblich immer mehr Kinder und Jugendliche im dschihadistischen Umfeld aktiv seien. Er beruft sich dabei auf die „erhebliche Zahl“ Minderjähriger. Diese halten sich gemeinsam mit ihren als Gefährder eingestuften Eltern in Syrien auf. Diese könnten nach Deutschland zurückkehren.
Zum Zweck der Terrorabwehr gestattet man dem Verfassungsschutz die Durchführung von Online-Durchsuchungen. Man will also verdeckt auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte zugreifen. Zudem ist vorgesehen, verschlüsselte Messenger mittels Quellen-TKÜ zur Auswertung von Chats und Sprachnachrichten auszuspähen. Die geplanten Maßnahmen begründet das Bundesinnenministerium damit, dass radikale Islamisten und auch Rechtsextreme verschlüsselte Messengerdienste bei der Planung und Durchführung von Straftaten nutzen würden.
Zeitliche Befristung der Befugnisse wird wegfallen
Ferner sollen die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 jeweils zeitlich befristeten Maßnahmen nun unbefristet gelten. Das heißt, der Verfassungsschutz darf weiterhin Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsunternehmen über Verdächtige einholen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes befindet sich aktuell in der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Der SPD gehen die Vorschläge zu weit. Gegner befürchten zudem, dass die Überwachung einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Es wird auch ganz normale Bürger treffen. Die Union verteidigt den Entwurf. Der Verfassungsschutz dürfe sich im Wettlauf mit technisch versierten Terroristen nicht abhängen lassen. Seehofer sieht in der Erweiterung der Befugnisse eine dringende Notwendigkeit. Es werde sich „auch niemand mit guten Gründen gegen verwehren können“, argumentiert er.
Tarnkappe.info