Die Schweiz als Pirateninsel? Erneut wurde die Schweiz von der US-Handelsbehörde USTR im "301 Special Report" auf die Watchlist gesetzt.
Die Schweiz als Pirateninsel? Dieses Jahr wurde die Schweiz erneut von der US-Handelsbehörde im „301 Special Report“ auf die Liste der zu überwachenden Staaten gesetzt. Man unternehme dort nicht genügend gegen Urheberrechtsverletzungen, weil der private Download für alle Schweizer Bürger legal ist.
Das Amt des Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten (Office of the Special Trade Representative, kurz USTR) untersteht der US-Regierung und veröffentlicht seit Anfang der 80er Jahre jährlich aufs Neue einen Bericht über den Grad der Copyright-Verletzungen in aller Welt. Insbesondere werden die Nationen dahingehend untersucht, wie viel deren Regierungen zum Schutz des geistigen Eigentums unternehmen. Die USA bezeichnet die Schweiz im „301 Special Report“ als eine der Nationen, die man eingehend beobachten muss.
Logistep-Urteil erschwert den Versand von Abmahnungen
Erneut rügt das USTR ein Schweizer Gerichtsurteil aus dem Jahr 2010. Dem IT-Dienstleister Logistep und anderen Unternehmen wird es in der Schweiz untersagt, Daten „im Rahmen von Anti-Piraterie-Maßnahmen zu sammeln und zu verwenden„. Dies erschwere die Rechtsdurchsetzung, weil ohne Feststellung der Anschlussinhaber keine Abmahnungen verschickt werden können.
Im Report hält man fest, Online-Piraterie sei ein großes Problem in der Pirateninsel Schweiz, den Niederlanden und zahlreichen anderen Nationen. Manche illegale Anbieter (wie beispielsweise der Sharehoster Oboom) seien aus der Schweiz verschwunden. Dennoch vermutet man noch immer diverse Betreiber rechtsverletzender Angebote in diesem Staat. Auch das Thema Streamripping sei hier besonders ausgeprägt, heißt es in dem offiziellen Papier.
Urteil im Fall RapidShare steht noch aus
Im Report heißt es weiter, die USA begrüßen es, dass die Schweizer Regierung Maßnahmen zur Stärkung des dortigen Online-Urheberrechtsschutzes in Betracht ziehe. Man rät der Schweizer Regierung, zudem Verbraucher-Kampagnen zu organisieren, um die Öffentlichkeit aufzuklären und vor illegalen Angeboten im Internet abzuschrecken. Noch hat man das Urheberrecht nicht geändert. Und auch steht noch das Urteil gegen den früheren Branchenprimus RapidShare aus. Der ehemalige Geschäftsführer Christian Schmid hat fast acht Monate nach der Verhandlung noch kein Schreiben mit dem Urteil erhalten. Dies teilte er uns gestern auf Anfrage mit. Der Ausgang dieses Verfahrens dürfte aber entscheidend für viele Wettbewerber sein. So etwa für Uploaded, dessen Betreibergesellschaft ebenfalls in der Schweiz beheimatet ist.
Die Schweiz als Pirateninsel?
Fazit. Vieles in Bezug auf die Legislative und Judikative ist dort noch in Bewegung. Zudem hätte es wirklich schlimmer kommen können, selbst wenn der Absprung von der „Watch List“ mal wieder nicht gelungen ist. Andere Nationen wie Algerien, Russland, die Ukraine & Co. wurden von der US-Handelsbehörde auf die Beobachtungsliste mit der höchsten Priorität gesetzt. Davon blieb unser Nachbarland zunächst verschont.
Das vollständige Dokument halten die Kollegen für alle Interessenten von TorrentFreak bereit. Mann kann das PDF-Dokument von hier herunterladen.
Tarnkappe.info