Ein schwedischer Rentner kann nach Erhalt einer P2P-Abmahnung wegen des Erotik-Streifens "The Creepers Family 7" nicht mehr schlafen.
Einem schwedischen Rentner wird vorgeworfen, sich morgens früh den lesbischen Erotik-Streifen „The Creepers Family 7“ illegal besorgt zu haben. Der 75-Jährige soll laut der P2P-Abmahnung umgerechnet 700 EUR bezahlen. Er könne mit dem Film nichts anfangen und würde morgens um diese Uhrzeit noch schlafen, schrieb der Mann.
Rentner erhält P2P-Abmahnung
Der schwedische Internetanbieter Bahnhof berichtet über einen skurrilen Fall. Ein 75-jähriger Rentner erhielt kürzlich eine Abmahnung, die höchst bedrohlich formuliert wurde. Darin geht es um das illegale Verbreiten des Erotikfilms „The Creepers Family 7“ von Girlfriends Films am 02. Februar des Vorjahres um 6:43 Uhr. Zu dieser Zeit schlafe er aber grundsätzlich noch.
Was passiert, wenn weitere Forderungen eintrudeln?
Der Mann schrieb, er habe diesen Film definitiv nicht heruntergeladen. Er habe daran kein Interesse und sei wegen der ganzen Angelegenheit sehr beunruhigt. Die Filesharing-Abmahnung habe ihn um seinen Schlaf gebracht. Seine Frau möchte, dass er die Abmahnung einfach bezahlt. Der Rentner hat aber Angst, dass diesem Brief noch weitere folgen könnten, in denen noch mehr Forderungen an ihn gestellt werden. Diese Geschäftsidee scheint besser zu laufen, als sich die Filme bezahlen zu lassen, schrieb er. „Doch sie könnte mein Ruin sein„, mutmaßt der 75-Jährige.
Das Thema P2P-Abmahnung verunsichert viele Menschen
Der schwedische Internetanbieter prangert die Abmahne-Industrie sehr deutlich an. So bedrohlich wie in den Schreiben stelle sich die Rechtslage nicht dar. Es sei gar nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Abmahnungen mit Geldforderungen zu verknüpfen. Man müsse sie vielmehr als „Versöhnungsangebote“ sehen, um weitere juristische Konsequenzen zu verhindern. Die Rechteinhaber und deren beauftragten Kanzleien haben mit den Abmahnungen ein eigenes „Geschäftskonzept“ aufgebaut. Dabei „geht es darum, die Ängste der Menschen zu nutzen„. Offenbar macht man sich dabei die Rechtslage und die Justiz als Instrumente der „Gewinnmaximierung“ zu eigen. Der Rubel rollt: In den letzten vier Jahren wurden schätzungsweise 100.000 solcher Briefe an schwedische Haushalte verschickt.
Schweden: ca. 100.000 Abmahnungen in vier Jahren verschickt
Der schlaflose Rentner ist wie gesagt nicht der einzig Betroffene. Dem Unternehmen wurden schon viele ähnliche Fälle vorgetragen. Das Urheberrecht sei dort „fehlgeleitet worden„, dazu kämen „schwerwiegende Versäumnisse“ bei den Entscheidungen der Gerichte. Manchen Richtern wirft die Firma Bahnhof sogar vor, sie seien bei ihren Urteilen befangen gewesen.
Hintergrund
Die Bahnhof AB setzt sich seit dessen Gründung im Jahr 1994 für Meinungsfreiheit, mehr Bürgerrechte und beispielsweise gegen P2P-Abmahnungen, staatliche Überwachung und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ein. Nachdem Amazon im Jahr 2010 das Webhosting der WikiLeaks-Server aufgekündigt hat, stellte Bahnhof zwei extra Server für die Enthüllungsplattform zur Verfügung. Mit der räumlichen Trennung zu den restlichen Servern wollte man zum Wohl der Kunden jegliche Probleme vermeiden, sollte es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen.
Beitragsbild Christoph Meinersmann, thx! (Pixabay Lizenz)
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