Der Staat hört mit Lauschangriff
Der Staat hört mit Lauschangriff

Staatlicher Lauschangriff

Lauschangriff 3.0: Die Beschlagnahmung, das Abhören und die Auswertung gespeicherter Daten von Smart-Home-Geräten wie Alexa & Co. ist legal.

Die Bundesregierung bestätigt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP den legalen Lauschangriff auf Smart-Home-Geräte. Eine Beschlagnahmung und das Abhören bzw. die Auswertung gespeicherter Daten von Alexa und Co. sind jetzt schon zulässig.

Wir alle erinnern uns, als vor ein paar Wochen im Vorfeld der Innenministerkonferenz Gerüchte die Runde machten. Der Zugriff für die Strafverfolgungsbehörden auf Daten aus dem Smart Home, also Alexa und andere IoT-Geräte soll erlaubt werden.

Lauschangriff: Aufschrei in der Gesellschaft und bei Datenschützern

Der Aufschrei in der Gesellschaft war groß. Datenschützer gingen auf die Barrikaden und Seehofer beeilte sich zu versichern: „Wir wollen keine Kinderzimmer überwachen“. Auch Niedersachsens SPD-Innenminister Boris Pistorius bestätigte, dass die Polizei weder Alexa noch Google Home abhören oder für ihre Ermittlungen einsetzen darf. Selbst der oberste Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich sehr kritisch zu diesen Plänen und bestätigte: „Gerade, wenn es im Wesentlichen um Informationen, Gespräche oder sogar Videos aus Wohnungen und anderen privaten Orten geht, liegen hierin besonders gravierende Grundrechtseingriffe.

Kai-Uwe Loser von Berufsverband der Datenschutzbeauftragten brachte es dann mit der Aussage: Sollten die Pläne der Innenminister Realität werden, würde man sich mit dem Kauf eines Smart-Home-Geräts praktisch seine eigene Wanze ins Haus holensehr schön auf den Punkt. Wie schon bei den Staatstrojanern ist auch hier beim Lauschangriff mittels Smart-Home-Geräte die Taktik wieder dieselbe. Man muss die Bevölkerung angeblich vor Terrorismus oder derartigen Gruppierungen schützen. Schon damals wurde eine Rechtfertigung der Ausweitung des Bundestrojaners politisch mit schwersten Straftaten begründet. Allerdings ist es immer noch zweifelhaft, ob dies die wahren Beweggründe sind. Immerhin sind über die Hälfte aller Fälle in denen Polizeibehörden Staatstrojaner einsetzen, immer noch „nur“ Drogendelikte.

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Die Bundesregierung hat auf eineKleine Anfrageder FDP-Bundestagsfraktion bestätigt, dass es keinen neuen Regelungsbedarf für smarte Haushaltsgeräte gibt. Schon heute dürfen die Behörden Aufnahmen von Alexa, Google Home usw. ganz legal beschlagnahmen, abhören oder ihre Speicher auswerten. Einzige Voraussetzung ist, dass dies bei einem traditionellen Kommunikationsmittel, Speichermedium oder Gerät auch erlaubt ist.

Die Bundesregierung hat nun in der Anfrage bestätigt, „dass es sich bei den in Rede stehenden vernetzten Geräten um eine neue Geräteklasse handele, die vom bestehenden Rechtsrahmen nicht umfasst sei.“ Auch, dass eine Vielzahl unbeteiligter Personen von den Maßnahmen bei Smart-Home-Geräten betroffen wären, ist für die Bundesregierung kein „neues Phänomen“ und somit auch kein Grund die Überwachung von Smart-Home Geräten einzuschränken.

Auch Daten von Kindern betroffen

Interessant ist auch die Tatsache, dass eine Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erst kürzlich bestätigte, worauf viele Datenschützer schon lange immer wieder hingewiesen haben. Assistenzsysteme wie Alexa speichern nicht nur die Stimmen ihrer registrierten Nutzer:innen ab, sondern auch von Kindern und Gästen.

Was hier auf der einen Seite als rechtliches Problem hervorgehoben wird, ist andererseits eigentlich ganz im Sinne der Behörden. Immerhin sollte es die polizeilichen Ermittlungen in Zukunft erheblich erleichtern.

Quelle Beitragsbild geralt,thx! (Pixabay Lizenz)

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.