Der CCC hackt erneut die ePA - Datenschutz bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens bleibt weiterhin ein Riesenproblem. Ein Kommentar.
Die elektronische Patientenakte wird Anfang dieses Jahres für gesetzlich Krankenversicherte Pflicht, es sei denn, man widerspricht.
Die Auswirkungen der neuen Nutzungsbedingungen von Adobe auf die Privatsphäre und den Datenschutz geben Anlass zur Besorgnis.
Die EU-Datenschützer haben heute eine Stellungnahme zum verbreiteten Pay or Okay Modell veröffentlicht. Das hat massive Folgen für Autoren.
Gesundheitsdaten können laut dem nun vereinbarten Deal EU-weit abgerufen werden. Doch leider nicht nur von Krankenhäusern und Ärzten.
Während die deutsche Bundesregierung die EU-weite Patientendatenvernetzung befürwortet, versuchen erste Europaabgeordnete sie zu verhindern.
Der Zwang zur elektronischen Patientenakte kommt. Die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben heute dafür gestimmt.
Ist das Quick-Freeze-Verfahren im Vergleich zum Verfahren der Login-Falle etwa eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?
Gesundheitsdaten werden zentral gespeichert, aber die Zustimmung der Versicherten und der Schutz der Privatsphäre sind wichtige Fragen.
In Deutschland sammeln Mobilfunkanbieter Bewegungsdaten ihrer Kunden und verkaufen diese teilweise weiter. Dagegen kann man sich wehren!
Anwender der Adobe Creative Cloud stellen ihre Werke automatisch für das Training von KI-Algorithmen bereit - bis sie aktiv widersprechen.
Bei einem Download des Firefox von Mozilla.org bindet man den dltoken ein. Dies ist eine eindeutige Kennung zur Überwachung der Nutzer.
Eine von Forschenden der Universität Edinburgh und dem Trinity durchgeführte Studie enthüllt massive Datenschutzprobleme von Android.
Lesetipps: Die "Chaostruppe" - deutsche Politiker im Visier. Google sammelt 20 Mal mehr Telemetriedaten von Android-Geräten als Apple von iOS
Lesetipps: Apple - Retter der Privatsphäre? Grand Theft Auto gehört verboten! Ein Whistleblower bei Coca-Cola und heizen mit Kryptowährungen.
Cookies auf Internetseiten bedürfen einer aktive Zustimmung des Nutzers. Das entschied heute der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.
Über Cookies hat bald der BGH zu entscheiden. Zu klären ist, wie eine User-Einwilligung bei Cookie-Verwendung erteilt werden muss.
Heimliche Anpassungen am Transparenzbericht des E-Mail-Anbieters ProtonMail werfen die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit auf.
Die Datenschutzerklärung: Welche personenbezogenen Daten wir sammeln und warum wir sie sammeln. Wer ist Ansprechpartner dafür?
Nachdem bekannt wurde, dass OnePlus massiv Daten von Nutzern sammelt, wollen sie nun künftig weniger Geräteinformationen auswerten.
Sorglosen Umgang mit sensiblen Schülerdaten durch zunehmenden Einsatz von IT-Technik an Schulen, zeigte eine Studie von EFF auf.