Letzte Generation
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Bildquelle: LetzteGeneration.de

Letzte Generation – Rechtsbeugung ohne Gegenwind (Kommentar)

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft der Organisation "Letzte Generation" vor, sie habe laut § 129 eine kriminelle Vereinigung gebildet.

Polizeibesuch bei zahlreichen Klimaaktivisten der NGO „Letzte Generation“ am gestrigen Dienstag. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft einigen durchsuchten Klimaaktivisten vor, sie hätten laut dem Strafgesetzbuch eine „Kriminelle Vereinigung“ gebildet. Manche befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Praktisch für die Staatsanwaltschaft: Laut § 129 Strafgesetzbuches (StGB) wären weit höhere Strafen möglich, als bei der reinen Verfolgung von Straftatsbeständen wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch etc. Doch genau darum ging es bei den Einsätzen der Aktivisten. Die medienwirksamen Protestaktionen, so fragwürdig manche waren, bilden nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht eine Behörde, die offenkundig aus politischen Motiven heraus Aktivisten zu Schwerstkriminellen abstempeln will.

Unser Leser Moritz Poldrack äußert sich in unserem Kommentar zu dieser Aufsehen erregenden Rechtsauffassung. Man könnte auch sagen, zu dieser missbräuchlichen Auslegung des Strafgesetzbuches (StGB).

Foto (Ausschnitt) von Sybille Fendt, danke!

Rechtsbeugung einer Behörde ohne spürbaren Gegenwind

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat die „Letzte Generation“ zu einer kriminellen Vereinigung erklärt, endlich! Diese Öko-Terroristen haben uns lang genug die Straßen zugeklebt und es wurde höchste Zeit, dass der Rechtsstaat mal was tut.

Seid ihr bei dem Part aus dem Nicken kaum herausgekommen? Schön, dann knallen wir jetzt mal den Rückwärtsgang rein, nehmen etwas Abstand und schauen uns die ganze Situation mal mit etwas Distanz an.

§129 StGB definiert eine kriminelle Vereinigung, als solche, „deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die [mit mindestens] zwei Jahren [Freiheitsstrafe bestraft werden]“. Trifft das zu? Ich unterstelle, dass dem nicht so ist.

Ich bin kein Freund der Letzten Generation; im Gegenteil, ich denke, sie werfen die Umweltschutz-bewegung um Jahre zurück und verhindern einen ordentlichen Diskurs zu dem Thema. Der Zweck der Vereinigung ist aber recht offensichtlich nicht das Begehen von Straftaten, sondern die Beeinflussung des öffentlichen Diskurses und der politischen Akteure.

Den Erfolg des Vorhabens mal außen vorgelassen: handelt es sich um eine Straftat? Nein. Sich selbst auf die Straße zu kleben, ist das eine Straftat? Vielleicht ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, was aber die zwei Jahre Mindeststrafe nicht erfüllt. Und wer jetzt immer noch der Meinung ist, die Letzte Generation sei eine kriminelle Vereinigung nach §129, den möchte ich noch kurz auf Absatz 3 Punkt 2 aufmerksam machen: „Absatz 1 ist nicht anzuwenden nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist“. Nochmal, man möchte die Politik beeinflussen und das ist eines unserer Grundrechte.

Wie kam es zu dieser Rechtsauffassung?

Ich bin sicher, dass studierte Juristen wie sie in der Staatsanwaltschaft Neuruppin zu finden sind, sich darüber auch im Klaren sind. Das wirft aber eine gänzlich andere Frage auf: Warum macht sie das, wenn es offensichtlich haltlos ist? So sehr ich auch darüber nachdenke, ich lande immer wieder beim gleichen Schluss: Das Ganze ist ein politisch motiviertes Vorgehen gegen eine Gruppe unbequemer Bürger; und der Umstand, dass sie dafür gefeiert werden und nicht in der Luft zerpflückt, ist besorgniserregend. Wird als nächstes dann die Junge Alternative als kriminelle Vereinigung deklariert, weil die Ausnahme aus Abs. 3 Punkt 1 nicht hübsch ist? Ist Greenpeace eine kriminelle Vereinigung, nur weil sie gerne mal über das Ziel hinausschießen? Ich denke nicht.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind im Endeffekt nichts anderes als unsere Bediensteten und gerade deshalb sollten wir eine solch offensichtliche Fehlinterpretation des Gesetzestextes abstrafen.

Jeder, der länger als zwei Sekunden über dieses Thema nachgedacht hat, kann nur zu einem Schluss kommen: was wir hier sehen ist: Machtmissbrauch, nicht mehr und nicht weniger.

Aufnahme einer Straßenblockade in München, Quelle LetzteGeneration.de, thx!

Tut etwas dagegen!

Ich rufe deshalb alle Leser auf: Schickt Leserbriefe an eure Zeitungen, sprecht mit euren Abgeordneten im Land- und Bundestag. Wenn ihr in Neuruppin wohnt: Fragt doch mal die Staatsanwälte beim Einkaufen, was die Nummer soll.

Ein solches Verhalten kann und darf man in einer Demokratie plus Rechtsstaat nicht tolerieren! Wer anderer Meinung ist, weil er die „Letzte Generation“ nicht mag, der möge kurz darüber nachdenken ob er das auch so sähe, wenn es eine Vereinigung träfe, die man selbst unterstützt und bei dem das Grundrecht für ein solches Verhalten nicht mehr akzeptabel wäre.

Über

Moritz ist von ganzem Herzen Open-Source Programmierer. Neben regelmäßigen Commits für diverse Open-Source-Projekte verfasst er gelegentlich auch Texte für die Tarnkappe. Er findet es echt seltsam über sich in der dritten Person zu schreiben und merkt an, dass seine DMs für alles außer Marketing-Nachrichten offen stehen. Erreichbar ist er auf Matrix (@moritz:poldrack.dev), IRC (mpldr auf libera.chat) und Email (~mpldr/public-inbox@lists.sr.ht).