Die Polizei überführte einen Mann aus Hechingen, der seine Drogensendungen aus dem Darknet mit verschiedenen Fantasieadressen erhielt.
Die Polizei überführte einen Mann aus Hechingen, der seine Drogensendungen aus dem Darknet mit Fantasieadressen erhielt. Mitarbeiter einer Postfiliale fielen die verdächtigen Sendungen mit den ausgedachten Adressen auf und sie kontaktierten die Polizei.
Bestellungen aus dem Darknet sollten weiterverkauft werden
Der Hechinger bestellte sich 150g Amphetamin und circa 100 Ecstasy-Pillen aus dem Darknet. Die Bestellungen waren nicht nur für den Eigenbedarf zum „Party machen“ gewesen, sondern auch für seine Freunde und Bekannte.
Der Angeklagte ist kein ungeschriebenes Blatt
Der Angeklagte war bereits bekannt bei der Polizei und zum Zeitraum der Straftat auf Bewährung. In seinem Strafregister finden sich Vorstrafen wie Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung etc. Wegen letzterem ist der Angeklagte auch noch hoch verschuldet, da er sein Opfer so demolierte, dass Behandlungskosten in Höhe von 130.000 Euro anfielen.
Postmitarbeiter fiel die Bestellung aus dem Darknet auf
Der Richter ging kurz darauf ein, wie die Polizei dem Drogenhandel auf die Schliche gekommen sei. Dies ist aufmerksamen Postmitarbeitern aufgefallen, als die verdächtigen Päckchen ausfindig gemacht hatten. Denn es handelte sich dabei um weiße Versandtaschen, welche mit ausgedachten Absender-Adressen versehen waren. Hinzu kamen dann noch die auffälligen Rechtschreibfehler, die das ganze Bild abrundeten.
Richter fällt mildes Urteil
Hätte der Angeklagte keine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und keine feste Arbeitsstelle gehabt, dann wäre das Urteil nicht so mild ausgefallen. Denn der Richter berücksichtigte den „positiven Wandel“ des Angeklagten und verurteile ihn nur zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit ohne Geldstrafe. Der Richter betonte bei Urteilsverkündung auch, dass der positive Wandel des Angeklagten zu einer erneuten Strafe auf Bewährung geführt habe. Sollte der Angeklagte danach jedoch wieder vor Gericht stehen, so wird es dann für den Richter schwieriger, so mild zu urteilen. Im Vergleich zu anderen Fällen, hatte der Angeklagte mehr Glück als Verstand. Wie mit BtMG-Vorladungen, die man erhält, weil man ein Päckchen aus dem Darknet bestellt hat, umgeht, könnt ihr hier nachlesen.
Foto anSICHThoch3, thx!
Tarnkappe.info