Mittels eigenem Straftatbestand zur Schließung einer Gesetzeslücke will Justizministerin Lambrecht den Kampf gegen Darknet-Handel aufnehmen.
Mit der Schaffung eines neuen Gesetzes will die Bundesregierung speziell gegen Darknet-Administratoren vorgehen können. Die neue Rechtsgrundlage soll allerdings ausschließlich für Darknet Marketplaces gelten, die sich auf die Begehung besonders schwerer Straftaten ausgerichtet haben, wie in der Vergangenheit »Cannabis Road« oder »Fraudsters«. Das trifft zu bei Drogen- und Waffenhandel, Falschgeld, Hacking, den Handel mit gefälschten Produkten oder die Verbreitung von Kindesmissbrauchsaufnahmen, berichtet Der Spiegel.
Förderung von Straftaten künftig schon ausreichend
Zwar sind Darknet-Plattform-Betreiber mit einer Gebühr an Händler-Einnahmen beteiligt. Sie sind jedoch in die Vielfalt von Geschäften auf ihrem Portal nicht mit involviert. Ermittlungen gegen Administratoren, wie gegen Lucky, dem Betreiber von DiDW, erweisen sich deshalb als schwierig. Demgemäß gab auch der für Beschwerden zuständige Cyberbunker-Manager vor Gericht im November diesen Jahres an, keine Kenntnisse zu Hinweisen auf Childporn oder Drogenhandel gehabt zu haben. In einem Interview kurz vor der Anklage, das ein Rechercheteam des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und des Norddeutschen Rundfunks (NDR) durchführte, legte einer der drei Wallstreet Market-Angeklagten dar.
″Der Unterschied ist, dass wir nicht selbst Drogen verkaufen. Wir haben die Darknet-Plattform Angebot. Natürlich ist das auch nicht in Ordnung, ich will das nicht schönreden. Aber ich finde, das ist schon noch ein Unterschied. Es ist ja nicht so, dass wir mit Kokain oder Gras durch die Gegend gefahren sind. Ich hatte so etwas nie in der Hand.″
Justizministerin Christine Lambrechts (SPD) neuer Gesetzentwurf soll nun Abhilfe schaffen. Wer also eine „Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern“, kann künftig schon mit einer Verurteilung nach dem neuen Gesetz rechnen. Strafen dafür reichen bis zu fünf Jahren Haft, in gewerbsmäßigen Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Betreiben einer Darknet-Plattform: Schließung der Gesetzeslücke mit Paragraf 127 im Strafgesetzbuch
In Deutschland war der Betrieb eines Darknet Marketplaces noch vor Jahren wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben nicht strafbar. Aktuell will man mit einem neuen Gesetzentwurf die Gesetzeslücke schließen. Mit dem § 127 im Strafgesetzbuch soll ein neuer Cybercrime-Straftatbestand unter dem Namen »Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet« aufgenommen werden. Dieser stellt das Betreiben illegaler Marktplätze im Internet mit einer klar „kriminellen Ausrichtung“ unter Strafe.
Zudem soll gegen Betreiber illegaler Darknet-Marketplaces sowohl mittels Telekommunikationsüberwachung vorgegangen werden können, als auch Online-Durchsuchungen gestattet sein.
Tarnkappe.info