Cyberbunker
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Cyberbunker-Prozess startet im Oktober vor dem LG Trier

Ein Cyberbunker in Traben-Trarbach soll ein Darknet-Rechenzentrum betrieben haben. Gegen acht Beschuldigte beginnt der Prozess Mitte Oktober.

Im September 2019 gelang es Fahndern, als Ergebnis von fast fünfjähriger Ermittlungsarbeit, den Cyberbunker, der als „Bulletproof-Hoster“ galt, in Traben-Trarbach auszuheben. Am 07. April 2020 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen acht Tatverdächtige. Vorgeworfen wird der Betreiber-Bande das Bilden einer kriminellen Vereinigung und Beihilfe zur Verbreitung von Drogen, Falschgeld und Kinderpornografie. Aktuell hat man die Anklage zugelassen, der Prozess startet in Kürze.

Wie das Landgericht (LG) Trier am 05.08.2020 in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat die zweite Strafkammer des Gerichts die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen acht Beschuldigte im Verfahren um den „Cyberbunker“ in Traben-Trarbach zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschl. v. 21. 07.2020, Az. 2a KLs 5 Js 30/15). Der Prozess soll planmäßig im Oktober vor dem Trierer Landgericht beginnen. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht sind Termine, in einem Zeitrahmen ab dem 19. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021, regelmäßig zweimal wöchentlich vorgesehen.

Cyberbunker gilt als Cybercrime-Schaltstelle

Das Rechenzentrum war gemäß den Ermittlungen die Schaltstelle, über die Kriminelle aus der ganzen Welt millionenschwere illegale Darknet-Geschäfte abgewickelt haben. Jürgen Brauer, Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, gab damals an, über die Server sollen über eine halbe Million Fälle von Drogenhandel, Datenhehlerei in gut 500 Fällen, Falschgeld-Deals, Verbreitung von Kinderpornos sowie Computersabotage in mehr als einer Million Fälle, Mordaufträge und Cyberangriffe gelaufen sein.

Zwar hätten die Angeschuldigten, vier Niederländer, drei Deutsche und ein Bulgare, die Taten nicht selbst begangen, hätten sie jedoch durch die Server-Bereitstellung maßgeblich unterstützt und gefördert. Zudem wären ihnen die besonderen Aktivitäten bekannt gewesen. Immerhin warb der Cyberbunker damit, mit höchsten Sicherheitsstandards kriminelle Kunden vor dem Zugriff staatlicher Organe zu bewahren. Somit lautet die Anklage auf Beihilfe.

Hauptverdächtiger gibt sich ahnungslos

Republik Cyberbunker 2.0

Als Hauptakteure im Cyberbunker-Fall gelten die beiden Niederländer, Sven Olav Von K. und Herman Johan Xennt. Er hat den Cyberbunker Ende 2013 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über eine Stiftung erworben, gleich nach dem Abzug des Militärs. Er traf auch alle geschäftlichen Entscheidungen. Jedoch gab er an, nichts von den Server-Inhalten gewusst zu haben. Eine deutsche Tatverdächtige war für die Buchhaltung und die Kontrolle des Zahlungsverkehrs mit den Kunden zuständig. Zudem angeklagt sind weiterhin zwei Niederländer, zwei Deutsche und ein Bulgare im Alter von 20 bis 60 Jahren. Diese Team-Mitglieder sorgten für die Abwicklung der Kundenaufträge in technischer Hinsicht und hielten die IT-Infrastruktur am Laufen.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.