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Ist die Nutzung der Streaming-Seite Putlocker.is legal?

Das Streaming-Portal Putlocker.is ist mit täglich ca. 100 Mio. Seitenzugriffen eines der populärsten Webseiten der USA. Ist das legal?

Das Streaming-Portal Putlocker.is ist eines der populärsten Webseiten der USA. Täglich generieren die User dort rund 100 Millionen Seitenzugriffe. Die Besucher wollen TV-Serien und aktuelle Kinofilme umsonst konsumieren. Gebühren fallen dort keine an. Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus? Ist die Nutzung von Putlocker.is legal?

Vom Download- zum Streaming-Portal

Letztes Jahr wurde die Webseite Putlocker.is inhaltlich komplett umgebaut. Bis Herbst letzten Jahres wurde das Angebot durch Links zu Sharehostern dominiert, wo man die Filmmitschnitte ungekürzt herunterladen konnte. Mittlerweile ist dies ein waschechtes Streaming-Portal. Die Streams werden ohne Zutun der Nutzer empfangen, ein Upload findet beispielsweise im Unterschied zu Schoener-Fernsehen.com, IsoPlex oder Popcorn Time nicht statt. Von daher besteht derzeit auch keine Gefahr, abgemahnt zu werden. Der tatsächliche Download der Filme verstößt gegen das Urheberrecht, wegen des Empfangs der Streams mit dem gleichen Inhalt ist in Deutschland bislang niemand verurteilt worden. Juristische Gefahr besteht wenn für den Uploader, der die Dateien hochgeladen hat, damit Putlocker.is sie ausstrahlen kann. Doch dazu gleich mehr…
Die Endung .is weist auf eine Registrierung der Domain in Island hin. Dort werden Urheberrechtsverletzungen ein wenig freizügiger als anderswo innerhalb der EU behandelt. Das Angebot an Fernsehserien und Kinofilmen ist bei Putlocker sehr reichhaltig. Allerdings werden dort nur englischsprachige Werke angeboten, die meisten Zuschauer kommen nämlich aus den USA, Großbritannien, Kanada und Australien. Wegen der unglaublichen Popularität haben sich mittlerweile einige Nachahmer aufgestellt. So bieten die Trittbrettfahrer PutLocker.ms, Putlocker.li, PutlockerHD.co, Putlocker3.com u.v.m. ein ganz ähnliches Angebot an. Alle Episoden neuer TV-Serien, die nicht einmal Netflix anbietet, sind dort verfügbar. Zudem aktuelle Blockbuster wie „Mission: Impossible – Rogue Nation“ oder sogar „Der Marsianer“, der gerade erst im Kino angelaufen ist. Mancher fragt sich: Das kann doch nach deutschem Recht nicht mit rechten Dingen zugehen, oder? Die Frage, ob das reine Betrachten eines solchen Streaming-Angebotes legal ist, wurde noch nicht höchstrichterlich entschieden. Laut dem Medienanwalt Tobias Röttger gibt es bisher nur einige wenige unterinstanzliche Urteile. Von daher befinden sich die deutschen Nutzer bis zur Klärung im rechtlichen Graubereich. Röttger vertritt die Ansicht, dass das reine Konsumieren eines solch im Internet illegal eingestellten Streaming-Angebotes aufgrund § 44a UrhG (Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen) keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet besser auf das Urteil in höchster Instanz. Die entscheidende Frage wäre aber auch, wie Rechteinhaber, Behörden oder Anwaltskanzleien an die IP-Adressen der Nutzer gelangen wollen. Die Server solcher Webseiten befinden sich stets im Ausland außerhalb der EU, damit kein Zugriff Dritter möglich ist. Wenn überhaupt kann nur im Serverschrank des Streamingportals an Ort und Stelle festgestellt werden, welche Filme Sie sich tatsächlich angesehen haben. Strafbar macht sich vor allem der Uploader der Filme und die Betreiber des Kinoportals, in diesem Fall Putlocker selbst. Trotzdem sollte man als Blogbetreiber solche Angebote aus dem Graubereich niemals verlinken. Schon der reine Hinweis auf illegal hochgeladene Filmwerke können Gerichte juristisch ahnden.

Was sagt der Fachmann dazu?

Tobias Röttger erklärt die Rechtslage bei Putlocker.is, KinoX, kkiste etc. Tarnkappe.info
Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.