Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erwirkt die Offenlegung von bisher vom BKA geheim gehaltenen Vertragsdaten zum Staatstrojaner FinSpy.
Bisher verweigerte das Bundeskriminalamt die Offenlegung einiger Details aus dem Vertrag mit FinFisher, dem Entwickler des Staatstrojaners FinSpy. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hielt einen Großteil der Schwärzungen jedoch für rechtswidrig und forderte das BKA nun auf, diese offenzulegen.
Verwaltungsgericht Wiesbaden erwirkt Offenlegung des Staatstrojaner-Vertrags
Laut einer aktuellen Meldung vn netzpolitik.org, unterlag das BKA in einem Gerichtsverfahren, in dem der Kläger der Behörde vorwarf, nicht genug Einblick in den Staatstrojaner-Vertrag mit FinFisher aus dem Jahr 2013 gegeben zu haben. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied nun zugunsten von netzpolitik.org für die Offenlegung des Vertrages.
Vor drei Jahren gab es dem Bericht zufolge mögliche Änderungen an dem Vertrag, die der Kläger ebenfalls anforderte. „Nachdem uns das BKA wieder nur eine extrem geschwärzte Version gegeben hat, haben wir die Polizeibehörde erneut verklagt„, heißt es weiter.
Gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, hat der Kläger „einen Anspruch auf die Herausgabe der Informationen„. Schwärzungen in den Vertragsunterlagen zum Staatstrojaner seien zum Großteil rechtswidrig. Nach erfolgter Offenlegung des ursprünglichen Vertrages, sowie der zugehörigen Ergänzungsvereinbarung durch das Bundeskriminalamt, entschied sich netzpolitik.org, mit der Botschaft an die Öffentlichkeit zu gehen und die Lorbeeren für den errungenen Sieg zu ernten.
BKA schwärzte teilweise völlig unsensible Informationen
Wie aus dem Vertrag hervorgeht, hat das BKA den Staatstrojaner FinFisher FinSpy von der Elaman GmbH, einem Vertriebspartner von FinFisher, gekauft. Die Kaufsumme bestand aus zwei Teilen: 123.669 Euro im Original-Vertrag und nochmals 150.000 Euro in der Ergänzungsvereinbarung. Sowohl der Verkäufer, als auch die konkrete Kaufsumme waren Teile der zuvor geschwärzten Informationen.
Warum das BKA einige Teile der Vertragsunterlagen zum Staatstrojaner überhaupt geschwärzt hat, ist dabei kaum nachvollziehbar. Denn zum Großteil handelt es sich dabei um Informationen, die keinerlei Überraschung offenbaren oder besonders schützenswert wären. Das Gericht hält außerdem fest, „dass die bloße Kennzeichnung des Vertrags als Verschlusssache nicht ausreichend für die Annahme eines Verweigerungsgrunds […] ist.„
Dennoch konnte der Kläger nicht alle Informationen der Vertragsunterlagen freiklagen. So bleibt beispielsweise der Name des unterschreibenden Beamten des Bundeskriminalamts weiterhin ein Geheimnis. Und auch einzelne Leistungen, Kosten, Termine und Angaben zum Quellcode des Staatstrojaners bleiben geheim. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass diese Informationen möglicherweise den Einsatz der Software verhindern.
Der Bericht von netzpolitik.org ergänzt weiterhin, dass der Staatstrojaner von FinFisher nach dem Kauf im Jahr 2013 noch fünf Jahre überarbeitet werden musste, bis er 2018 zum Einsatz kam. Nachdem man die Software kurz darauf in der Türkei auffand, erfolgte die Kündigung des Vertrages. „Mittlerweile ist FinFisher insolvent und wird aufgelöst“, heißt es in der Meldung.