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Telegram: BKA belauscht Teilnehmer einer Gruppe ohne Rechtsgrundlage

Der populäre Messenger Telegram wird vom Bundeskriminalamt (BKA) abgehört. Die Gesprächsverläufe einer Gruppe hat man an das BKA übertragen.

Der populäre Messenger Telegram wird vom Bundeskriminalamt (BKA) abgehört. Die Gesprächsverläufe einer Telegram-Gruppe wurden direkt an das BKA übertragen. Die Chats führten im April 2016 zu Durchsuchungen und Verhaftungen von Mitgliedern der so genannten „Oldschool Society“. Ein Mitglied hatte für Anschläge Sprengstoff aus Tschechien mitgebracht.

Bundeskriminalamt belauchte Chats bei Telegram

So sicher wie einige Nutzer glauben, ist die Messenger-App Telegram wohl doch nicht. Deutsche Behörden haben mittlerweile Zugang zu Gesprächsverläufen von Gruppen dieser App. Warum? Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist dort bei Chats von drei oder mehr Personen grundsätzlich nicht aktiv.

Das Eindringen in den Telegram-Account beginnt damit, dass Ermittler ein eigenes Gerät mit dem Konto des Verdächtigen registrieren, woraufhin der Anbieter automatisch eine SMS mit einem Authentifizierungscode verschickt. Das BKA fängt die SMS ab und meldet das eigene Gerät mit dem Bestätigungscode an. Danach kann man alles Unverschlüsselte einsehen und innerhalb der Gruppen mitlesen. Einer der in Berlin-Treptow Überwachten prahlte im April dieses Jahres mit Sprengstoff, den er für Bomben eigens aus Tschechien mitgebracht hatte. In der Gruppe hat man dann darüber diskutiert, wie man daraus Sprengsätze zum Angriff auf Flüchtlingsunterkünfte bauen könnte. Kurze Zeit später hat man die Teilnehmer der Telegram-Gruppe verhaftet. Die Anschläge konnte man somit erfolgreich verhindern. Verraten hat sich der Sprengstoff-Käufer allerdings aufgrund seines Telefonats mit dem Chef der Oldschool Society, nicht wegen der Nutzung des Messengers.

Keine gültige Rechtsgrundlage

Für eine systematische Übermittlung des Chatverlaufs und aller dort ausgetauschter Medien (Bilder etc.) gab es nach Ansicht verschiedener Juristen keine Rechtsgrundlage. Der Vorgang ist trotzdem kein Einzelfall: Nach Angaben der Kollegen von Motherboard Vice wurden im Vorjahr auf diese Weise die Accounts von 32 Verdächtigen geknackt. Martina Renner von den Linken sagte den Kollegen auf Anfrage, auch das BKA dürfe nur das machen, was erlaubt ist. Offenbar haben sich die BKA-Mitarbeiter mit ihrem Vorgehen jenseits der Legalität bewegt. Konstantin von Notz (Bündnis 90 / Die Grünen) glaubt, es würden sich mit diesem Fall bisher unbekannte Risiken für den Rechtsstaat und den Schutz der Grundrechte auftun. Es sei auch dem BKA nicht alles erlaubt, was technisch möglich wäre.

Telegram logoDas Dilemma der BKA-Mitarbeiter: Sie müssten vor der Überwachung der Verdächtigen eine richterliche Erlaubnis einholen. Natürlich ist nicht jeder Verdächtige innerhalb der Telegram-Gruppen vor seiner Aufdeckung namentlich bekannt. Aus den von Motherboard Vice veröffentlichten Akten geht auch hervor, dass das BKA aufgrund der dezentralen Struktur des Unternehmens gar nicht weiß, wo die Firma Telegram ihren Sitz hat. Somit ist unklar, an wen sie ihre Überwachungsanfrage richten soll. Diese Verschleierungstaktik von Telegram ist kein Zufall, sondern geschieht absichtlich.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.