LG Frankfurt hat Netload.in zu einer Schadenersatz-Zahlung wegen der unerlaubten Verbreitung von "The Elder Scrolls V: Skyrim" verurteilt.
Der Sharehoster Netload.in wurde vom Landgericht Frankfurt zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Geklagt hatte der Publisher ZeniMax, welcher den Filehoster die Verbreitung des Spielehits „The Elder Scrolls V: Skyrim“ vorwarf. Der Sharehoster machte vor kurzen schon einmal, durch die Auflösung des Dienstes auf sich aufmerksam.
Netload.in mit deutschem Impressum unter Feuer
Kurz nach der Veröffentlichung (2011) des Rollenspiels „The Elder Scrolls V: Skyrim“ wurde eine Raubkopie auf den Sharehoster Netload.in hochgeladen und über eine Warez-Seite verbreitet. Der Publisher ZeniMax erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Hoster vor dem Landgericht Hamburg. Den Betreibern des Filehosters hat man Ende Januar 2012 mitgeteilt, dass sie die Raubkopie über ihren Dienst verbreiten. Doch angeblich löschte Netload sie nicht!
ZeniMax führte im Verfahren an, dass man die Dateien wahrscheinlich erst Mitte Oktober 2012 entfernt hat. Der Publisher eröffnete deswegen ein neues Verfahren gegen den Hoster und klagte auf Schadensersatz. Mit Erfolg. Durch das „Unterlassen der Löschung des Werkes“ habe der Filehoster nach Ansicht des Gerichts Beihilfe zur Verbreitung der illegalen Kopien geleistet.
Die Betreiber von Netload.in gaben an, sie hätten nach in Kenntnissetzung durch die ZeniMax GmbH die Archive gelöscht. Da solche Image-Dateien der DVD mehrere Gigabyte groß sind und somit häufig in sogenannten Teil-Archiven verbreitet werden, bestreiten die Beschuldigten, dass die Teil-Archive zu einem funktionstüchtigen PC-Spiel zusammengesetzt werden konnten. Sie hätten die von der Rechtsprechung geforderten Maßnahmen ergriffen, indem sie den Spielenamen auf den Wort- und Hashfilter gesetzt haben. Somit konnte bei Netload keine illegale Kopie mehr mit dieser Bezeichnung hochgeladen werden.
Re-Uploads verhindern unmöglich?
Da die Uploader aber einfach den Hash, also den digitalen Fingerabdruck einer Datei abändern können und somit die Raubkopie unter neuen Namen hochladen können, ist ein Verhindern der Verbreitung kaum möglich. Dies führten auch die Inhaber von Netload.in an und sagten „Es liege in der Sache der Natur„. Somit sei es möglich gewesen, auf der Warez-Seite das Spiel ständig auf Netload online zu halten.
Mit dem Urteil vom 5. Februar 2014 hat das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-6 O 319/13, 2-06 O 319/13, 2-6 O 319/13, 2-06 O 319/13) dem Computerspielehersteller ZeniMax einen Auskunfts- und Schadensersatzanspruch gegen den Filehosting-Dienst Netload.in sowie dessen Geschäftsführer wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Computerspiels „The Elder Scrolls V: Skyrim“ zugesprochen
Soweit bekannt, ist dies die erste Entscheidung, mit der ein deutsches Gericht einem Rechteinhaber Schadensersatzansprüche gegen einen Filehosting-Dienst zugesprochen hat.
Tarnkappe.info