Ein Torrent-User, der sich gerade eine Klage von Malibu Media eingefangen hat (Symbolbild)
Ein Torrent-User, der sich gerade eine Klage von Malibu Media eingefangen hat (Symbolbild)
Bildquelle: LisaA85, Lizenz

Malibu Media: Zerbricht der Copyright-Troll an Steuerrückständen?

Nachdem Malibu Media bereits seinen Unternehmensstatus verlor, drohen jetzt auch seine letzten beiden Copyright-Klagen zu scheitern.

Ausstehende Steuerrückstände könnten der Verwertungsgesellschaft Malibu Media jetzt den Todesstoß versetzen. Der Copyright-Troll lebte in den vergangenen Jahren von zahlreichen Klagen gegen Torrent-User, die sich Erwachsenenvideos heruntergeladen hatten. Doch ohne Unternehmensstatus gehen die letzten beiden Fälle voraussichtlich nach hinten los.

Malibu Media nahm unzählige Torrent-User ins Visier

Das Unternehmen Malibu Media hat sich in der Vergangenheit immer wieder als Copyright-Troll hervorgetan. Es verklagte in den letzten Jahren zahllose Personen, die „Filmchen“ des Pornostudios X-Art via Torrent heruntergeladen hatten.

Ziel der in den USA ansässigen Verwertungsgesellschaft war es, möglichst viele Vergleiche abzuschließen. Schon im Jahr 2013 warf ein US-Gericht dem Unternehmen vor, lediglich auf eine Belästigung und Einschüchterung der Beklagten abzuzielen und Geld für Tausende von Vergleichen abzukassieren.

Die letzten zwei Klagen von Malibu Media drohen zu scheitern

Ab 2016 kehrte jedoch langsam etwas mehr Ruhe ein. Der Copyright-Troll begann, sich mit seinem eigenen Anwalt zu streiten und die Menge der eingereichten Filesharing-Klagen ging deutlich zurück. Jetzt droht sogar der Todesstoß für das Unternehmen, da es offenbar seine Steuern nicht gezahlt hat.

Wie Ars Technica berichtet, räumte ein texanisches Gericht der Verwertungsgesellschaft im vergangenen Monat eine Frist bis zum 20. Januar ein, um sämtliche Steuerrückstände zu begleichen. Andernfalls werde eine der letzten beiden Klagen von Malibu Media abgewiesen, wodurch das Einkommen des Unternehmens versiegen könnte.

Für die damit verbleibende Klage dürfte es ferner auch keine Hoffnung mehr geben. Denn ein Gericht hatte die Verwertungsgesellschaft in diesem Fall bereits dazu aufgefordert, „mehr Beweise für eine Rechtsverletzung als eine einfache IP-Adresse vorzulegen„. Ob Malibu Media diese liefern kann, bleibt jedoch zweifelhaft.

Ohne Unternehmensstatus keine Klage

Der Copyright-Troll scheint selbst kein Problem darin zu sehen, dass er infolge der Steuerrückstände seinen Unternehmensstatus verloren hat. Dieser sei schließlich gar nicht erforderlich, um einen Rechtsstreit zu führen. Dem Anwalt des Unternehmens zufolge sei der Status „reine Formsache„.

Der zuständige Richter hingegen sah dies etwas anders und drohte Malibu Media damit, die ausstehende Klage abzuweisen, sofern der Unternehmensstatus nicht bis zum 20. Januar wiederhergestellt sei. Sollte die Wiederherstellung erst danach erfolgen, so könne die Verwertungsgesellschaft den Fall ja erneut in die Wege leiten.

Übrigens tritt dieser „Rechteinhaber“ auch in Deutschland beim Thema P2P-Abmahnungen auf. Erst vor einigen Monaten wurde bekannt, dass das Inkassounternehmen Rhein Inkasso Mahnungen für die Malibu Media LLC verschickt. Angemahnt werden noch zu zahlende Kosten früherer Abmahnungen der Kanzlei FAREDS.

Über

Marc Stöckel hat nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und einem Studium im Bereich der technischen Informatik rund 5 Jahre als Softwareentwickler gearbeitet. Um seine technische Expertise sowie seine Sprachfertigkeiten weiter auszubauen, schreibt er seit dem Sommer 2022 regelmäßig Artikel zu den Themenbereichen Software, IT-Sicherheit, Datenschutz, Cyberkriminalität und Kryptowährungen.