Das von Heiko Maas vorangetriebene Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist trotz aller Kritik in Kraft getreten – vorerst mit einer Übergangsregelung.
Seit dem 01. Oktober 2017 ist das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet, mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten. So sind „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“, wie wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede nach spätestens 24 Stunden von den Plattformbetreibern von Plattformen mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, nach Kenntnisnahme zu löschen. Dieser Teil des Gesetzes kommt allerdings erst nach einer Übergangsphase von drei Monaten zur Anwendung. Sieben Tage Zeit bleibt für die Prüfung von weniger eindeutig rechtswidrigen Inhalten. Bei besonders schwierigen Fällen können die Inhalte sogar einem neuen, unabhängigen Gremium vorgelegt werden, das dem Justizministerium untersteht. Sollten die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen empfindliche Bußgelder.
Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist in Kraft getreten
Mit dem erst Ende Juni vom Bundestag beschlossen NetzDG will man Online-Plattformen, wie Facebook, Twitter oder Youtube, aber auch Betreiber kleinerer Netzwerke dazu verpflichten, bis Anfang 2018 ein wirksames, transparentes Beschwerdemanagement zum Löschen strafbarer Inhalte aufzubauen. Dazu werden alle sozialen Netzwerke und Telemediendienste – unabhängig von ihrer Größe – ab sofort dazu verpflichtet, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten anzugeben, an den sowohl Nutzer ihre Beschwerden, als auch Ermittler ihr Auskunftsersuchen richten können. Einerseits soll das die Identifikation des Verletzers erleichtern, andererseits aber auch die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen ermöglichen. Man muss Anfragen binnen 48 Stunden beantworten, sonst drohen auch hier Bußgelder. So haben die Behörden und sowohl Facebook, als auch Google personell bereits aufgestockt. Außerdem müssen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig löschen. Eine Übergangsfrist dafür endet laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz am 1. Januar 2018.
Falls die gemeldeten Inhalte nicht offensichtlich rechtswidrig sind, muss eine Löschung dieser Inhalte innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Hängt die Entscheidung darüber von einer unwahren Tatsachenbehauptung ab, kann man dem betroffenen Nutzer eine Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weiterhin haben die Netzwerke zudem die Möglichkeit, die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit innerhalb von sieben Tagen einer „anerkannten Einrichtung der regulierten Selbsthilfe“ zu übertragen.
50 Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums überprüfen die Umsetzung
Nach Spiegel-Informationen sollen etwa 50 Mitarbeiter beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes überwachen, davon sollen die Hälfte bereits Anfang Oktober ihre Arbeit aufnehmen. Die andere Hälfte kommt zu Beginn des kommenden Jahres hinzu. Dann muss das Beschwerdemanagement umgesetzt werden. Die Aufgabe des BfJ ist es unter anderem, Bürgerbeschwerden in Empfang zu nehmen. Und zwar solche, die mit ihren Meldungen über rechtswidrige Inhalte beim Anbieter keinen Erfolg hatten. Bei Verstößen gegen die Vorschriften droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro. Dazu zählt auch, wenn die Plattformen kein Beschwerdeverfahren bereitstellen. Für die Prüfung der Sachverhalte will das BfJ innerhalb einer neuen Abteilung zwei Referate einrichten. Eines für Grundsatzfragen und ein weiteres für die Bearbeitung von Einzelfallverfahren. Den Mitarbeitern, die dabei auch verstörende Inhalte sichten könnten will man eine „psychologische Betreuung an die Seite“ stellen, heißt es im Bericht des Justizministeriums.
Das Verfahren muss – anders als zunächst vorgesehen – nun nicht mehr sicherstellen, dass der Anbieter „sämtliche auf den Plattformen befindlichen Kopien des rechtswidrigen Inhalts ebenfalls unverzüglich entfernt oder sperrt“.
Kritik von allen Seiten
Netzpolitik.org schreibt treffend zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz. „Kritiker sehen dies als Grundproblem des Gesetzes an, weil im Zweifelsfall auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht würden, um einem Bußgeld zu entgehen. Das Gesetz war trotz einiger Änderungen bis zur Abstimmung Ende Juni im Bundestag hoch umstritten. Es stellt nach Ansicht der Kritiker eine Gefahr für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit dar und ist europarechtswidrig. Wenngleich nach heftiger Kritik auch schon Teile des Gesetzes entschärft wurden, so bleibe das Gesetz auch in der aktuellen Version immer noch gefährlich für die Meinungsfreiheit.
Kritik gab es auch aus den Reihen der FDP. So hat Nicola Beer, FDP-Generalsekretärin, bei Twitter angekündigt: „Werden darum kämpfen, dass es Gesetz mit kürzester Gültigkeitsdauer wird.“
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