Dreiecksbetrug birgt neue Gefahr für Online-Schnäppchenjäger
Dreiecksbetrug birgt neue Gefahr für Online-Schnäppchenjäger
Bildquelle: timbrk, Lizenz

Dreiecksbetrug birgt neue Gefahr für Online-Schnäppchenjäger

Für Online-Schnäppchenjäger ist aktuell Achtung geboten. Per Dreiecksbetrug locken Kriminelle mit günstigen Waren ihre Opfer an.

Der Dreiecksbetrug ist besonders auf Online-Schnäppchenjäger ausgelegt. Betrüger statten dazu ihre Fake-Shops mit extra preisgünstigen, verlockenden Angeboten aus. Wer auf den Betrug hereinfällt und dort einkauft, zahlt bei der Masche gleich doppelt. Diesbezügliche polizeiliche Ermittlungen erweisen sich als schwierig.

Dreiecksbetrug: Online-Schnäppchenjäger werden gleich doppelt zur Kasse gebeten

Beamte der Polizei Anhalt-Bitterfeld ermitteln aktuell in einem Fall von Dreiecksbetrug, auch bekannt als Zalando-Masche. Hierbei erstattete eine 49-jährige Frau aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld am 08.08.2024 Strafanzeige. Im Mai dieses Jahres kaufte sie über eine Onlineverkaufsplattform Gartenzubehör im Wert von circa 30 Euro, die sie auch bezahlte. Nur wenig später erhielt sie dann auch das Bestellte.

Allerdings folgte bereits im Juni das Mahnschreiben eines Versandunternehmens. Dieses forderte den ausstehenden Geldbetrag in Höhe von rund 60 Euro für genau dieselbe Ware ein. Damit ist die 49-Jährige dem Dreiecksbetrug zum Opfer gefallen. Denn die Betrüger hatten exakt die Ware bei einem realen Verkäufer auf den Namen und die Adresse der Frau bestellt.

Opfer bemerkt Täuschung erst viel später

Jedoch überwies die Frau das Geld ja bereits an den Fake-Shop. Was letztlich offen blieb, war die Rechnung des Versandunternehmens, die es auch noch zu begleichen galt. Damit zahlt die Frau für die online bestellten und vermeintlich günstigen Artikel gleich zweimal. Wie die Polizei treffend feststellt, steht die Frau, obwohl sie eigentlich das Opfer des Dreieckbetrugs ist, nun als Täter da, die ihre Rechnungen nicht bezahlt hat. Die Polizei setzt zur Masche in Kenntnis:

„Mit günstiger Ware locken die Betrüger viele Kunden an. Die Verkäufer erwecken meist einen vertrauenswürdigen Eindruck, daher bemerken die Käufer auch nicht, dass sie bei einem Fake-Shop bestellen. Die Betrüger besitzen die angebotene Ware gar nicht, sondern bestellen die Artikel auf Rechnung mit den Daten ihrer Opfer nachträglich bei einem Online-Händler.
Für die Käufer läuft die Bestellung erst einmal wie gewohnt ab. Sie erhalten eine Bestellbestätigung und die Ware trifft wie erwartet ein. Den Betrug bemerken sie über Wochen nicht. Die Zahlungserinnerungen der echten Online-Händler gehen meist an die E-Mail-Adresse der Betrüger, die diese natürlich nicht an die Käufer weiterleiten. Den Käufern fällt der Betrug erst dann auf, wenn sie Mahnungen auf postalischem Weg erhalten.“

In Dreiecksbetrugs-Masche involviert sind Firma, Opfer, Täter

Johannes Braun, Polizeioberkommissar von der Polizei-Inspektion Dessau-Roßlau, äußerte sich zum Fall beim MDR. Er weist darauf hin, dass beim Dreiecksbetrug, wie der Name schon vermuten lässt, drei Parteien involviert sind, nämlich eine Firma, ein Opfer und ein Täter. Die Betrüger sind dabei gar nicht selbst im Besitz der im Fake-Shop angebotenen Ware. Braun erklärt gegenüber MDR:

„Die Verkäufer erwecken meist einen vertrauenswürdigen Eindruck, daher bemerken die Opfer auch nicht, dass sie bei einem Fake-Shop bestellen. Sie bestellen die Artikel auf Rechnung mit den Daten ihrer Opfer nachträglich bei einem echten Online-Händler.“

Polizei verzeichnet aktuell gehäuft auftretende Fälle

Gemäß Johannes Braun häufen sich bezüglich des Dreiecksbetrugs die Anzeigen. Allerdings mangelt es derzeit landesweit noch an den konkreten Zahlen. Auch wäre die Betrugsform nur schwer zu entlarven:

„Diese Fake-Shops sind sehr detailgetreu aufgebaut, auf den ersten Blick sehen sie aus wie die echten Online-Märkte. Das können verschiedene Shops sein, über Sportartikel, Gartenbau oder auch Modeboutiquen, die online geschaltet sind. Wir haben Anzeigen von Bürgern jeden Alters“.

Zwar liege der Einzelbetrag zumeist unter 100 Euro. Dennoch summieren sich selbst solche kleinen Beträge in ihrer Gesamtheit zu großen Summen. Gemäß Braun sei den Tätern nur schwer auf die Spur zu kommen. Zum einen seien Fake-Shops schon mit relativ einfachen Mitteln zu erstellen. Schließt eine Plattform, dann öffnet woanders bereits die nächste. Zum anderen seien die Seiten verschlüsselt. Laut Braun müssten die Provider im Zweifel auch nicht die Klardaten der Personen preisgeben.

Rat der Polizei zum Schutz gegen die Masche

Online-Schnäppchenjäger sollten den Online-Shop zunächst genau unter die Lupe nehmen, insbesondere das Impressum. „Und dann ruhig mal im Internet prüfen, wie lange gibt es diese Plattform schon, wie sind die Bewertungen“, betont Braun. Gemäß der Polizei sei es zudem bei Onlinekäufen angebracht, „die Internetadresse des Shops und die Bewertungen des Verkäufers zu checken. Auch sollten Käufer sich nicht von Rabatten oder niedrigen Preisen blenden lassen, sondern Vergleichsangebote prüfen“.

Die Verbraucherzentrale stellt dafür zudem einen Fakeshop-Finder bereit. Damit lässt sich für Kunden bereits im Vorfeld prüfen, ob die von ihnen anvisierten Online-Shops als seriös gelten. Genauso hält aber auch Watchlist Internet eine Liste solcher Fake-Shops bereit.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.