Wahrscheinlich ist eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene nicht juristisch möglich. Dies belegen dem AK Vorrat zugespielte Dokumente.
Rechtsexperten sind skeptisch, ob eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene durchführbar ist. Das berichtet das Aktivisten-Bündnis „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“. Die Datenschützer berufen sich dabei auf interne Dokumente, die ihnen im Vorfeld der anstehenden Beratungen der EU-Justizministerkonferenz (JMK) zugespielt wurden.
Wie aus den Dokumenten vorgeht, teilte der Juristische Dienst des EU-Rates den EU-Justizministern in nicht-öffentlicher Ratssitzung am 6./7. Juni unter anderem mit, dass die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in Ziffer 59 seines Urteils zur Vorratsdatenspeicherung „nahe legen, dass eine allgemeine, voraussetzungslose Speicherung von Daten künftig nicht mehr möglich ist„. Der fragliche Teil der Urteilsbegründung kritisiert, dass ein Zugriff auf die bei der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten nicht hinreichend auf den Verdacht schwerer Straftaten beschränkt ist.
Vorratsdatenspeicherung = verdachtslose Totalerfassung der Daten
Die Aktivisten fordern nun von der Bundesregierung, auf das Urteil des EU-Gerichtshofs zu reagieren. Heiko Stamer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu.
„Die EU-Juristen bestätigen, dass die von der EU-Kommission geprüfte und von deutschen Innenministern und Polizeigewerkschaftsfunktionären geforderte Wiedereinführung einer verdachtslosen Totalerfassung unseres Kommunikations- und Bewegungsverhaltens keine rechtliche Grundlage hätte. Ich erwarte von unseren Justizministern, dass sie sich für die Grundrechte und gegen die absurden Forderungen einer neuerlichen Totalprotokollierung einsetzen“.
Gleiches gilt nach Ansicht des Arbeitskreises für die anderen Mitglieder der JMK.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert schon seit Jahren einen kompletten Verzicht auf die umstrittene Sicherheitsmaßnahme. Neben politischen und ethischen Argumenten wurden von den Datenschutz-Aktivisten immer wieder auch Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit geltendem Recht – auf nationaler wie auf EU-Ebene – vorgebracht. Die in den letzten Jahren erfolgten Urteile – insbesondere das des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 sowie das nun diskutierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs – scheinen diese Sichtweise auf ganzer Linie zu bestätigen. Ob dies jedoch den politischen Dialog tatsächlich so grundlegend beeinflusst, wie die Datenschützer sich das wünschen, bleibt abzuwarten, haben sich doch die Befürworter einer invasiveren Sicherheitspolitik in den letzten Jahren schon mehrfach über juristische Bedenken hinweg gesetzt. Die Ergebnisse der Diskussionen der JMK dürfen also mit Spannung erwartet werden.
Tarnkappe.info