Google muss FBI Datenzugriff auch aus dem Ausland gewähren

Ein Bezirksrichter in Philadelphia hat entschieden, dass Google Nutzerdaten auch dann an das FBI herausgeben muss, wenn diese im Ausland gespeichert sind.

Ein Bezirksrichter in Philadelphia hat entschieden, dass Google Nutzerdaten auch dann an das FBI herausgeben muss, wenn diese auf Servern im Ausland gespeichert sind. Bisher hat Google nur Einblick in Daten gewährt, wenn sie sich auf US-Servern befanden. Das Gericht hat demnach einen vom FBI beantragten Durchsuchungsbeschluss als rechtmäßig eingestuft, so berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Google muss Zugang gewähren

Das aktuelle Urteil bezieht sich auf E-Mails von Nutzern, die Google auf Servern außerhalb der USA speichert. Damit das FBI bei der Durchsuchung keinen Rechtsbruch begeht, soll Google die angefragten Daten nun auf einen Server innerhalb der USA übertragen. Das FBI dürfe sie dann im Rahmen von Ermittlungen in einem Betrugsfall dort einsehen.

In der Urteilsbegründung argumentierte der Richter, dass nichts gegen eine Übermittlung der Daten in die USA spricht. Zwar könnte das eine Verletzung der Privatsphäre des Nutzers darstellen, aber diese Verletzung würde in den USA stattfinden und dann wieder von dem Gesetz gedeckt sein.

Unternehmen will in Berufung gehen

Google hat angekündigt gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen. “Der Richter in diesem Fall ist vom Präzedenzfall abgewichen, und wir haben vor, in Berufung zu gehen. Wir werden auch künftig gegen zu weit gefasste Durchsuchungsbeschlüsse vorgehen.”

Da ein Gericht im vergangenen Jahr noch bei Microsoft in einem ähnlichen Fall anders geurteilt hat und den Zugriff auf die Daten der Server außerhalb der USA untersagte, dürften die Chancen, diese Entscheidung zu revidieren, sehr gut stehen. Im Fall von Microsoft urteilte zunächst auch ein Richter so, dass die Freigabe von Daten eines Nutzers außerhalb der USA angeordnet wurde. Schließlich aber siegte der Konzern vor dem Obersten Berufungsgericht der USA. Somit waren die Daten des Nutzers sicher. In beiden Verfahren ging es letztlich darum, ob US-Gesetze auch außerhalb des Territoriums der USA angewendet werden dürfen.

Google hat in einem Statement erklärt, um die Leistung des Netzwerks zu verbessern, verteilen sie Daten weltweit auf Servern. Es sei in einigen Fällen gar nicht klar, wo die Daten gerade gespeichert sind.

Fazit

Weniger geht es in diesem Verfahren um Einzelfälle. Es geht um die Schaffung eines Präzedenzfalls, mit denen US-Behörden dauerhaften Zugriff auf Kundendaten weltweit erreichen könnten. Allein Google erhält pro Jahr etwa 25.000 Anfragen von US-Behörden zur Herausgabe von Daten. Bei anderen großen IT-Unternehmen dürfte es nicht anders aussehen. Somit ist das Interesse schon gegeben, eine solche Regelung zu schaffen, um von der Mitarbeit der Konzerne völlig unabhängig agieren zu können.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.