Open Whisper Systems sollte Informationen über Benutzer des Messengers Signal an die US-Behörden herausgeben, wehrte sich aber erfolgreich.
Der Betreiber des Krypto-Messengers Signal, die Firma „Open Whisper Systems“ (OWS), sollte Informationen über seine Nutzer an die US-Behörden herausgeben. Das allerdings sei gar nicht möglich, so OWS: die entsprechenden Informationen würden entweder gar nicht archiviert oder seien verschlüsselt und für OWS nicht zugänglich. So scheiterte die Forderung eines US-Bezirksgerichts.
Datenherausgabe für „Grand Jury“ gefordert
Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Virginia forderte von OWS die Herausgabe von Informationen über zwei Signal-Nutzer. Diese sollten als Beweismittel in einer Grand-Jury-Untersuchung dienen. Die Forderung erfolgte in Form einer sogenannten „Subpoena“. Damit steht eine Verweigerung der Kooperation unter Strafe. Zudem enthielt das Schreiben des Gerichts eine Klausel, die es OWS verbot, die Anfrage öffentlich zu machen.
Signal loggt nicht
Die fraglichen Daten allerdings, so erklärt Open Whisper Systems in einer Pressemitteilung, könnten gar nicht herausgegeben werden. „Wir haben den Signal-Dienst so gestaltet, dass die über Nutzer gespeicherten Daten minimiert werden. Daher sind die einzigen Informationen, die wir in Reaktion auf eine solche Anfrage herausgeben können, das Datum und die Uhrzeit der Registration eines Nutzers bei Signal und das letzte Datum, an dem sich der Nutzer mit dem Signal-Dienst verbunden hat,“ erklärt OWS.
Zu den Dingen, die man nicht speichert, gehören demnach die Kontakte und Gruppen eines Nutzers und Protokolle, mit wem dieser Nutzer kommuniziert hat. Die Inhalte der über Signal gesendeten Nachrichten seien verschlüsselt. Man könne sie somit schlichtweg nicht aushändigen. Da es sich um eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung handelt, sind die Daten während der gesamten Übertragung verschlüsselt. Dadurch kann auch auf dem Server des Betreibers nicht zugegriffen werden.
ACLU kämpft erfolgreich gegen Schweigeklausel
Ursprünglich enthielt das Schreiben des Gerichts eine Schweigeklausel. OWS hätte demnach nicht öffentlich machen dürfen, dass es eine solche Anfrage überhaupt gibt. Mit Hilfe von Juristen der US-Bürgerrechtsorganisation ACLU konnte OWS diese Klausel aber erfolgreich anfechten.
Gegen Überwachung und für die Nutzer
OWS verspricht den Signal Nutzern, mit zukünftigen Anfragen der Behörden ähnlich zu verfahren. Den gesamten Schriftwechsel mit den Behörden macht die Firma auf ihrer Website öffentlich.
Tarnkappe.info