notebooksbilliger.de soll 10,4 Millionen Euro Bußgeld zahlen, weil sie laut LfD Niedersachsen Mitarbeiter und Kunden mit Kameras überwachten.
Für das Überwachen seiner Beschäftigten über mindestens zwei Jahre ohne Rechtsgrundlage wurde der Online-Händler notebooksbilliger.de aus Sarstedt (Landkreis Hildesheim) nun zur Kasse gebeten. Die Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) Niedersachsen Barbara Thiel verhängte dafür ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro.
Mit der Begründung, den Warenfluss zu kontrollieren oder eventuell möglichen Diebstählen vorzubeugen, hat der Onlinehändler notebooksbilliger.de, der zudem stationäre Geschäfte betreibt, eine Kameraüberwachung etabliert. Die überwachten Bereiche umfassten dabei Arbeitsplätze und Aufenthaltsbereiche des Personals sowie Lager und Verkaufsräume. Kunden in Wartebereichen waren aber auch erfasst, da einige Kameras Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum abdeckten. In der Behörden-Mitteilung heißt es dazu
„In Bereichen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten, zum Beispiel um die angebotenen Geräte ausgiebig zu testen, haben die datenschutzrechtlich Betroffenen hohe schutzwürdige Interessen. Das gilt besonders für Sitzbereiche, die offensichtlich zum längeren Verweilen einladen sollen. Deshalb war die Videoüberwachung durch notebooksbilliger.de in diesen Fällen nicht verhältnismäßig.“
Videoüberwachung als schwerer Verstoß gegen das Datenschutzrecht
Die Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) Niedersachsen Barbara Thiel ahndete diese Überwachungs-Maßnahmen des Unternehmens mit einem Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro. Thiel sah in den Videoaufnahmen einen schweren Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Zudem wären die Aufnahmen unverhältnismäßig lange gespeichert, teilweise über 60 Tage „und damit deutlich länger als erforderlich“. Auch eine gezielte Begrenzung der Maßnahme auf begründete Verdachtsfälle war im Fall von notebooksbilliger.de nicht erkennbar. Eine Videoüberwachung ist nur rechtmäßig zulässig zur Aufdeckung von Straftaten. Hierbei können bei Verdachtsfällen einzelne Beschäftigte nur über einen festgelegten Zeitraum überwacht werden. Thiel argumentiert
„Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun. Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen.“ Auch die immer wieder vorgebrachte, angeblich abschreckende Wirkung der Videoüberwachung rechtfertige keinen dauerhaften und anlasslosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. „Wenn das so wäre, könnten Unternehmen die Überwachung grenzenlos ausdehnen. Die Beschäftigten müssen aber ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben, nur weil ihr Arbeitgeber sie unter Generalverdacht stellt. Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann.“
Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte sprach unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in diesem Fall das bisher höchste Bußgeld für Niedersachsen aus. Die Höhe des Bußgeldes kann dabei bis zu vier Prozent des Umsatzes des Unternehmens betragen.
notebooksbilliger.de wehrt sich gegen Anschuldigungen
Firmengründer Arnd von Wedemeyer wehrt sich gegen die Vorwürfe. In einer Twitter-Mitteilung bezeichnet notebooksbilliger.de diese als unverhältnismäßig und unrechtmäßig. Demgemäß legt das Unternehmen Einspruch gegen den „Bußgeldbescheid aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht ein“.
„Wir haben erhebliche Zweifel am fairen Umgang mit unserem Unternehmen. Wir fordern hier eine differenzierte Betrachtungsweise und werden daher gerichtlich gegen den aus unserer Sicht falschen und nicht rechtmäßigen Bescheid vorgehen.“
Oliver Hellmold, CEO des Unternehmens, teilte mit, die Höhe der Strafe stehe »in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes. Bei verschwundener oder beschädigter Ware werden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen ist bei Versand- und Logistikunternehmen Standard.«
Unverhältnismäßig und unrechtmäßig: https://t.co/bT2yqr65Lp legt Einspruch gegen Bußgeldbescheid aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht ein. Alle Infos: https://t.co/It1Fjj7qIx
— notebooksbilliger.de (@nbbilliger) January 8, 2021
Tarnkappe.info