Das GCHQ im englischen Cheltenham
Das GCHQ im englischen Cheltenham

GCHQ: Datenaustausch mit der NSA war unrechtmäßig

Die Kontrollbehörde IPT erklärte den Datenaustausch zwischen den Geheimdiensten GCHQ und NSA teilweise für menschenrechtswidrig.

Das für die Aktivitäten der britischen Geheimdienste zuständige „Investigatory Powers Tribunal“ (IPT) urteilte am heutigen Freitag, der Zugriff des technischen Geheimdienstes GCHQ auf Überwachungsdaten der NSA habe Menschenrechte verletzt. Dies gelte mindestens für den Zeitraum von 2007 – als das Prism-Überwachungsprogramm eingeführt wurde – und 2014.

Menschenrechts-Aktivisten erklärten, das heutige Urteil werfe die Frage auf, ob womöglich noch weitere Aspekte der US-britischen Geheimdienst-Kooperation rechtswidrig seien.

Das IPT wurde im Jahr 2000 in Dienst gestellt, um die Aktivitäten britischer Geheimdienste zu überwachen. Dabei zeigte es sich bislang jedoch äußerst zurückhaltend. Das heutige Urteil ist das erste Mal, dass das IPT einer Beschwerde gegen einen britischen Geheimdienst stattgegeben hat. Die Beschwerde war von mehreren NGOs, darunter Liberty, Privacy International und Amnesty International, eingereicht worden.

GCHQ hat sieben Jahre lang unrechtmäßig Daten gesammelt

Die Gerichtsverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies ist typisch für die geheimnistuerische Arbeit des IPT. An einigen Teilen der Verhandlung, in denen Geheiminformationen verhandelt wurden, durften auch die für die Beschwerde verantwortlichen NGOs nicht teilnehmen. Zudem mussten sich die Juristen in einigen Fällen auf „hypothetische Fakten, über die Einigkeit besteht“ („agreed hypothetical facts“) verlassen. Die Behörden weigerten sich beispielsweise, die Existenz bestimmter Überwachungsprogramme offiziell zu bestätigen.

Der Urteilsbegründung zufolge verstößt der Zugriff des GCHQ auf von der NSA gesammelte Kommunikationsdaten britischer Bürger gegen Artikel 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese garantieren das Recht auf privates Leben sowie Meinungsfreiheit.

In einer Stellungnahme erklärte das GCHQ das Urteil für weniger bedeutend. Man betonte vielmehr die Tatsache, dass auch das IPT den Großteil der vom GCHQ betriebenen Überwachungsprogramme für rechtmäßig erklärt habe. Dies zeige, dass „die Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen in der Gemeinschaft zum Austausch von Geheiminformationen zu jedem Zeitpunkt ausreichend waren“, heißt es in der Stellungnahme.

In nächster Zeit wird sich das IPT noch mit mehreren Dutzend weiterer Beschwerden gegen das GCHQ befassen. Ein Großteil dieser Beschwerden dürfte sich auf Aktivitäten beziehen, die – wie auch das Prism-Netzwerk – der NSA-Whistleblower Edward Snowden aufgedeckt hat. Die EFF hatte unlängst einen möglichen 8-Punkte-Plan vorgestellt.

Quelle: The Guardian