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Bose: App wurde zu Spionagezwecken der Kunden eingesetzt

Bose wird verklagt, ihnen wird vorgeworfen, mittels einer App ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer die Hörgewohnheiten erfasst und weiterverkauft zu haben.

Die Bose Corporation, ein US-amerikanisches Unternehmen, wurde vor allem bekannt als Hersteller kompletter Audio-Systeme und Komponenten wie beispielsweise Heimkino-Systemen. Das Unternehmen betont, bei seinen Lautsprecherentwicklungen einem sogenannten „psycho-akustischen“ Aspekt Rechnung zu tragen.

Sie werben mit Leidenschaft für Innovation und Höchstleistungen. Doch nun werden sie verklagt. Ihnen wird vorgeworfen, eine App zu nutzen, um die Hörgewohnheiten ihrer Kunden zu sammeln und diese Informationen an Dritte weiterzugeben – ganz ohne das Wissen und die Erlaubnis der Nutzer, berichtet das Wirtschaftsmagazin Fortune.

Der HiFi-Hersteller in den USA ist einer Sammelklage ausgesetzt. Dem Unternehmen werfen gleich mehrere Anwender vor, Informationen zur übertragenen Musik ohne ihr Wissen gespeichert und anschließend verkauft zu haben. Dazu nutze das Unternehmen die Smartphone-App Bose Connect, die unter anderem die Verwaltung kabelloser Kopfhörer vereinfachen soll.

Kunde erhebt Klage gegen Bose

Der Hauptkläger ist ein Mann namens Kyle Zak. Er behauptet, er wäre nach dem Kauf entsprechender Bose-Kopfhörer dem Vorschlag des Anbieters gefolgt und habe die Bose Connect-App heruntergeladen. Diese steht für iOS– und Android-Geräte bereit und soll Kunden zum vollen Potenzial ihrer Kopfhörer verhelfen. Der Kläger hat dabei eigenen Angaben zufolge auch Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben.

Nun soll die App laut Klage ihren Nutzer abgehört haben: Bose wird vorgeworfen, detaillierte Profile von Hör-Verlauf sowie -Gewohnheiten erfasst und gespeichert zu haben. Diese Daten seien dann laut der Klage mit Marketing-Unternehmen geteilt worden.

Es sollen dabei sowohl die beiden Kopfhörer Quiet Comfort 30 und Quiet Comfort 35, als auch die Bose-Modelle SoundSport Wireless, Sound Sport Pulse Wireless, Soundlink Around-Ear Wireless Headphones II und Soundlink Color II unbemerkt Nutzerdaten aufgezeichnet haben. Allerdings ist die App für den Betrieb der kabellosen Kopfhörer nicht unbedingt notwendige Vorraussetzung. Es ist auch möglich, das Gerät ohne die Software per Bluetooth oder Kabel mit dem Smartphone zu verbinden. Allerdings kann man dann zahlreiche zusätzlich bereitgestellte Funktionen nicht mehr nutzen.

Ohne App funktionieren die Geräte nur eingeschränkt

Die Klage stützt sich auf den sogenannten „WireTap Act“, der das Abhören und die Veröffentlichung von vertraulichen Gesprächen untersagt. Die Kläger meinen, dass sich durch das „Abhören“ des Smartphones nicht nur ein persönliches Profil über die Hörgewohnheiten eines jeden Nutzers bilden lassen, sondern auch über die politische oder religiöse Ausrichtung.

Jay Edelson, der Anwalt, der die Bose-Klage eingereicht hat, äußert: „Unternehmen sollten keine Daten erheben, nur weil sie es können. Sie müssen transparent sein und dem Kunden darüber Auskunft geben. Zudem brauchen sie deren Zustimmung, bevor sie die persönlichen Informationen monetarisieren“. Über konkrete Schadenersatzforderungen gegen Bose ist noch nichts bekannt. Die Klage hat einen Streitwert von mehr als 5 Millionen US-Dollar. Den Klägern geht es jedoch in erster Linie um ein Ende der Datenaufzeichnung. Der in Boston ansässige Hersteller Bose hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Bildquelle: PublicDomainPictures, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.