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IBM-Patent für DRM-Drucker gegen Urheberrechtsverletzungen

IBM plant die Produktion eines Druckers, der Dokumente auf urheberrechtlich geschütztes Material absucht. Bei Rechtsverletzungen wird die Kopie untersagt.

Der Technologiekonzern IBM hat beim US-Patentamt ein Patent für einen Drucker beantragt, der Dokumente nach urheberrechtlich geschütztem Material absuchen kann. Mit dieser Technik will der Konzern verhindern, dass ihre Konsumenten solch geschützte Werke unerlaubt vervielfältigen. Das Gerät wäre mit einem DRM-System ausgestattet und würde folglich in bestimmten Situationen einfach die Arbeit verweigern. Der Vorgang ist im US-Patent 2016/0132897 A1 beschrieben, das vor einem Jahr eingereicht und am 12. Mai 2016 vom US Patent and Trademark Office (USPTO) veröffentlicht wurde.

IBM will automatisch Inhalt von Kopien prüfen

Praktisch wird das Verfahren so umgesetzt, dass vor dem eigentlichen Start des Druckvorgangs Analyse-Verfahren über die Inhalte laufen. Das Gerät unterzieht jedes Dokument vor dem eigentlichen Kopiervorgang einer genauen Prüfung. Dabei analysiert man und gleicht es online mit Datenbanken ab, ob bekannte Textstellen, Bilder und Formatierungen vorhanden sind. Man will damit Urheberrechtsverletzungen verhindern. Als mögliche Quellen für den Abgleich von Lizenzen nennt IBM hier beispielsweise die Datenbanken für ISBN-Nummern und die Sammlung des United States Copyright Office. Das Drucksystem soll auch online nach zutreffenden Informationen suchen können. Die Kopie fertigt der Drucker nur an, sofern die Vervielfältigung zulässig ist. Werden Verstöße festgestellt, das heißt, der Rechteinhaber untersagt die Reproduktion, hat dies die Ablehnung des Druckauftrages zur Folge.

Als eine andere, alternative Herangehensweise ist angedacht, Attribute zu Dokumenten in einer getrennten Datenbank zu speichern, zu denen auch Informationen über Rechteinhaber, Lizenzbedingungen, die Zulässigkeit von Ausdrucken sowie die Anzahl erlaubter Ausdrucke gehören können. Anhand dieser Angaben soll bestimmt werden, ob der Ausdruck gestattet ist und gegebenenfalls das Dokument ausdrucken. Wurde jedoch potentiell geschütztes Material im Dokument ausgemacht, wäre der Druckauftrag zu verweigern. Das könnte ein Ansatz für ein digitales Rechtemanagement oder den Schutz geistigen Eigentums in Firmen sein.

Berechtigungen käuflich erwerben?

Denkbar wäre ein weiteres Feature, das dem User „Optionen bereitstellt, um Berechtigungen zu erwerben“, wie es der Fall wäre bei Nutzern, denen der Drucker den Dienst verweigert und die so in die Lage versetzt werden können, doch noch zu drucken, etwa durch die Einbindung eines Payment-Systems. Der Abgleich mit einer Lizenz-Datenbank kann aber auch andere Ergebnisse hervorbringen. So wäre es möglich, dass der User sich einen Text beispielsweise für den privaten Gebrauch in kleiner Stückzahl ausgeben lassen kann – aber nicht in größeren Mengen, die auf eine unberechtigte Weiterverbreitung hindeuten. Denkbar wäre genauso, dass die Anzahl möglicher Kopien nicht pauschal festgelegt ist, sondern diese nach diversen Kriterien variieren. Ein privater Nutzer ist bei der Rechtevergabe sicherlich eingeschränkter, als ein hauptberuflicher Lehrer, der im Rahmen seiner Tätigkeit bestimmte Werke zu Bildungszwecken vervielfältigen muss.

Fazit

Der Technologiekonzern IBM hat sich damit das Patent auf einen Drucker gesichert. Nur wird den wohl niemand privat kaufen, solange es Alternativen gibt.

Als Begründung für das beantragte Schutzrecht führt IBM an, die Einführung des Internets und der Computernetzwerke zusammen mit der Entwicklung von digitalen Medien hätten hinsichtlich der Copyright-Durchsetzung zusätzliche Schwierigkeiten verursacht. Zugleich sei es aber auch komplizierter geworden, unabsichtliche Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden. Die Erfindung erlaube jedoch, urheberrechtliche Verstöße durch einzelne Personen zu verhindern, die sich der geschützten Inhalte nicht bewusst sind. Dem IT-Konzern geht es laut seinen Ausführungen aber nicht allein darum, Copyright-Verstöße zu unterbinden, sondern die Interessen der Urheber beziehungsweise Rechteinhaber mit dem der Öffentlichkeit abzuwägen. Im Copyright gebe es Ausnahmen, die durch die Technik berücksichtigt werden und wodurch die in manchen Fällen im Sinne des „Fair Use“ geschützte Werke beschränkt genutzt werden könnten.

IBM müsste bekannt sein, wie wenig Chancen ein solches Drucksystem mit integriertem Kopierschutz im Verbrauchermarkt hätte. Sinnvoll wäre dagegen ein Einsatz in Unternehmen, um Copyright-Verstöße durch Mitarbeiter zu unterbinden. Ein weiteres Anwendungsgebiet gäbe es für derart geschützte Drucker oder Multifunktionsgeräte an Schulen und Bildungseinrichtungen. Man darf davon ausgehen, dass man dort täglich hundertfach Urherberrechte verletzt, indem Lehrkräfte Vorlagen vervielfältigen oder Texte und Dokumente aus dem Internet ausdrucken. Natürlich sind diese urheberrechtlich geschützt.

Geld drucken funktioniert auch nicht

Ganz neu ist der Ansatz von IBM jedoch nicht. Die meisten Drucker, Scanner und Kopierer sowie Kombinationen daraus erkennen bereits seit Jahren Geldscheine. Sie weigern sich dann entweder, diese auszudrucken oder sie versehen sie automatisch mit Streifen oder dem Vermerk “Muster”. Auch ein Verändern der Größe beim Ausdruck respektive beim Scan wäre denkbar, so dass die Kopie auf Anhieb vom Original zu unterscheiden ist. Früher hatte die Deutsche Bundesbank die Regeln zur Vervielfältigung oder Abbildung von Banknoten aufgestellt, seit April 2013 gelten dafür die Vorgaben der Europäischen Zentralbank.

Die Maßgaben wurden von den Herstellern der Druckgeräte allerdings unterschiedlich umgesetzt. Zumindest waren sie früher teilweise verhältnismäßig leicht zu umgehen und erstreckten sich eben nur auf Banknoten. Zudem waren sie bei hochwertigen Business-Geräten in der Regel umfassender als bei Consumer-Druckern. Offenbar ging man davon aus, dass die Qualität eines Ausdrucks für einen ernsthaften Betrugsversuch ohenhin nicht ausreicht. IBM schwebt aber offenbar ein weitaus umfassenderer Ansatz vor.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.