Der Bundestag beschloß härtere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und darf eine kontroverse Methode zur Täterermittlung einsetzen.
Ermittler können sich im Kampf gegen Kindesmissbrauch auf größeren Handlungsspielraum einstellen. Der Bundestag beschloss, eine kontroverse Lockvogel-Methode zuzulassen und das Strafgesetz zu verschärfen. Ein Großteil der Opposition enthält sich.
Pädophiler Täter, aber nicht schuldig
Wie die Tagesschau berichtete, beschloss der Bundestag mit Stimmen der CDU/CSU, SPD und AfD ein entsprechendes Gesetzespaket zur Bekämpfung von Cybergrooming. Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern und Aufforderungen zu sexuellen Handlungen im Internet. Pädophile, die auf Social-Media-Plattformen oder in Online-Spielen auf Minderjährige einwirken, können nun schon allein wegen des Versuchs belangt werden. Dabei ist es egal, ob es sich dabei letztlich um ein Kind oder einen Kriminalbeamten handelt. Bereits vor der Bundestags-Abstimmung wurden solche Taten mit einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Wenn der Täter jedoch unwissentlich auf einen verdeckten Ermittler stieß, blieb er aufgrund der Umstände straffrei.
Bekämpfung von Kindesmissbrauch: Clash mit dem Grundgesetz
Die Opposition äußerte allerdings Bedenken zum angenommenen Vorschlag, der auf Initiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und der Regierungsparteien zurückgeht. So enthielten sich FDP, Grüne und Linke. Die drei Fraktionen seien sich über die Notwendigkeit der effektiveren Bekämpfung von Kindesmissbrauch einig. Jedoch sei das verschärfte Strafgesetz eine „Vorverlagerung der Strafbarkeit“ und stehe somit im Konflikt mit dem Grundgesetz. Das sagte der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, und verwies auf den Personalmangel der Polizei und dem Nichtnachgehen von Hinweisen. Niema Movassat von der Linkspartei etwa schlug unter anderem Wohnungsdurchsuchungen bei konkreteren Verdachtsfällen vor. Der FDP-Abgeordnete Jürgen Martens erklärte ergänzend, dass bei einer solchen Durchsuchung Beweise für eine schon verwirklichte Tat gefunden werden könnten.
Computergeneriertes Material zum Vetrauensgewinn
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzespakets betrifft die Methoden zur Überführung von Verdächtigen. Für Kriminalbeamte ist das Aufspüren von pädophilen Straftätern eine Gratwanderung. Dabei kann bereits ein unüberlegter Schritt die Undercover-Mission auffliegen lassen. Zumal kriminelle Pädophile misstrauischer und vorsichtig geworden sind. Sie fordern oftmals Vertrauensbeweise, eine sogenannte „Keuschheitsprobe“. Diese Keuschheitsprobe war bislang ein großes Hindernis im Kampf gegen den Kindesmissbrauch. Denn sie besteht daraus, kinderpornografisches Material vorzuzeigen – quasi als Eintrittkarte. Um sich Zutritt in das Milieu zu verschaffen, dürfen Ermittler nun allerdings computergenerierte Bilder hochladen. In diesem Punkt war sich der Bundestag, inklusive Opposition, weitesgehend einig. Nur geschulte Polizeibeamte dürfen allerdings nach Genehmigung eines Richters von der neuen Regelung Gebrauch machen. Die Polizei befindet sich dabei in einem moralischen Dilemma, da hierdurch weiteres pornografisches Material, wenn auch unechtes, in Umlauf gerät.
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