Interpol hat die NinjaVideo-Uploaderin Zoi Mertzanis auf die most wanted criminals-Liste gesetzt. Sie soll in die USA ausgeliefert werden.
Interpol hat die NinjaVideo-Uploaderin Zoi Mertzanis auf ihre „most wanted criminals“ Liste gesetzt. Die US-Behörden ersuchen ihre Auslieferung aus Griechenland in die USA. NinjaVideo hat seinen Besuchern bis zur Schließung im Jahr 2010 urheberrechtlich geschützte Werke angeboten. Mertzanis soll unter dem Pseudonym „Tik“ sehr aktiv im Forum als auch beim Hochladen von Spielfilmen gewesen sein.
TorrentFreak berichtete kürzlich, dass Interpol derzeit öffentlich nach der griechischen Uploaderin Zoi Mertzanis sucht. Ihr werden verschwörerisch begangene Verletzungen des US-Copyrights vorgeworfen. Sie habe in Zusammenarbeit mit den anderen Betreibern urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich gemacht haben.
NinjaVideo im Fokus von Interpol
Die Download- und Streaming-Webseite NinjaVideo hat man bereits vor fünf Jahren geschlossen. Bis auf die gesuchte Uploaderin hat man alle Beteiligten bereits verurteilt. Sogar bis zu 22 Monaten lang, zuzüglich zu Geldstrafen, die an die MPAA entrichtet werden mussten. Sofern man der Frau habhaft werden kann, wird sie ebenfalls zu mehreren Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Übrig von NinjaVideo ist derzeit nur noch die Facebook-Seite unter https://www.facebook.com/NinjaVideoForum und das englischsprachige Forum Ninja Evolution 3.0.
Strafe steht in keiner Relation zur Tat
Der Betreiber des Blogs von 1tube.to vertritt die Ansicht, „die Kosten für Fahndung, Auslieferungsverfahren, etc. stehen hier in keinerlei Relation zur angeblichen „Straftat“ und der zu erwartenden Haftstrafe.“ Er hinterfragt zudem, wieso man die Frau durch Interpol und nicht alleine durch die griechischen Strafverfolgungsbehörden suchen lässt. Möglicherweise sehen sie in den Vergehen von NinjaVideo kein so großes Problem, wie die Behörden in den USA. No Copyright rocks weiter: „Es existiert kein zweites Rechtsgebiet, wo die öffentliche Wahrnehmung von „Straftaten“ in der Bevölkerung und die Handlungen der Justiz so weit auseinander liegen wie im Urheberrecht.“
Fazit
Tatsächlich sollte man in einem ruhigen Moment einmal kritisch hinterfragen, ob das Uploaden von Kinofilmen oder TV-Serien wirklich ausreichend ist, um bei Interpol auf der „most wanted criminals“ Liste zu landen. Viele Beobachter hätten dort lediglich Schwerkriminelle oder Terroristen vermutet.
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