In Griechenland wurde erstmals der Admin von Piraten-Seiten bzw. Warez-Foren zu einer Haftstrafe verurteilt. Fünf Jahre lang dauert die Haft.
In Griechenland wurde offenbar erstmals ein Betreiber von Piraten-Seiten zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein Gericht in Komotini verurteilte den Mann zu fünf Jahren Freiheitsentzug wegen des Betriebs von Webseiten bzw. Warez-Foren wie Greekstars.net, Greekstars.biz und Greekstars.co. Die Seiten waren voller Links zu Filehostern, über die man umsonst unzählige urheberrechtlich geschützte Werke beziehen konnte.
Griechenland statuiert an diesem Piraten ein Exempel
Einen Mann, der schon vier Strafverfolgungsmaßnahmen wegen Urheberrechtsverletzungen hinter sich gebracht hat, hat man jetzt mit der vollen Härte des griechischen Rechtssystems bestraft. Am 19.11.2019 hat das dreiköpfige Berufungsgericht von Komotini (Hauptstadt der Region Ostmakedonien und Thrakien) in zweiter Instanz einen Fall im Zusammenhang mit dem illegalen Betrieb von Raubkopien von Websites wie Greekstars.net, Greetstars.biz und Greekstars.co verhandelt.
Über diese Portale bzw. Foren hat der Admin früher im großen Umfang Spielfilme, Musik, E-Books, Software und Videospiele öffentlich zur Verfügung gestellt. Das Gericht befand den angeklagten Site-Administrator für schuldig und verhängte eine fünfjährige Haftstrafe. Der Angeklagte wurde nach der Urteilsverkündung ins Gefängnis gebracht, wie die Antipiraterie-Organisation EPOE (Company for the Protection of Audiovisual Works) stolz auf ihrer Webseite verkündet.
Versteckspiel mit den Domains in Griechenland
Dem Verfahren gingen vier erfolglose Versuche voraus, in denen man von 2009 bis 2012 probiert hatte, dem Angeklagten habhaft zu werden. Der Admin entging den juristischen Bemühungen, indem er bei jeder Domain-Beschlagnahmung einfach eine neue Domain für seine Seiten angemeldet hat. Diese Praxis praktizieren nach Auffassung der EPOE ausschließlich einige „rücksichtslose“ Raubkopierer, die sich trotz der Schwere ihrer Straftaten dafür entscheiden, ihre illegale aber hochprofitable Tätigkeit fortzusetzen.
Gericht geht auf Forderungen der US-Handelsbehörde ein
In ihrem jüngsten Sonderbericht hatte die US-Handelsbehörde Griechenland im Frühjahr dieses Jahres erneut auf die „Watch List“ der bösen Staaten gesetzt. Sie beschuldigte die Mitarbeiter der Regierung, selbst nicht lizenzierte Software einzusetzen. Außerdem seien die dortigen Ermittlungen wenig effektiv. Zudem habe es andauernde Verzögerungen bei der Strafverfolgung gegeben. Gemeint war wohl auch der Fall Greekstars.biz, der sich ebenso lange hingezogen hat.
Mit dieser fünfjährigen Freiheitsstrafe statuiert das Gericht von Komotini zweifellos ein Exempel. Griechenland scheint hiermit endgültig die Beschwerden der US-amerikanischen Handelsbehörde aufzugreifen. Den griechischen Gerichten hatte man ebenfalls vorgeworfen, dass deren Strafen unzureichend (zu mild) seien. Zumindest dieser Vorwurf jedoch dürfte jetzt der Vergangenheit angehören.