YTS: Gericht lehnt Klage gegen die Torrent-Seite ab

YTS: Gericht lehnt Klage gegen die Torrent-Seite ab

Ein hawaiianisches Bundesgericht lehnte ein Mahnverfahren gegen die Torrent-Seite YTS ab. Die Klage kam von HB Productions und wurde abgelehnt

Ein hawaiianisches Bundesgericht lehnte ein Mahnverfahren gegen die Torrent-Seite YTS ab. Die Klage, die von den Machern des Films Hellboy kam, hat das Gericht abgelehnt. In der Urheberrechtsverletzungsklage benannte die Gegenseite einen Beklagten names „John Doe“.

Der Anwalt, der den Fall bearbeitet, wurde verwarnt, weil er eine Person und ein Unternehmen vorgeladen hatte, die nicht zu den Angeklagten gehörten.

Man wollte den Platzhalternamen John Doe verklagen

Die beliebte Torrent-Site YTS ist in diesem Jahr zum Ziel von drei verschiedenen Urheberrechtsverletzungsklagen in den USA geworden. Die neueste wurde von HB Productions, den Machern des Films Hellboy eingereicht. In der Klage wird ein „John Doe“ als Angeklagter aufgeführt, der angeblich die Torrent-Seite YTS betreiben soll.

Richter lehnte Entry of Default gegen YTS ab

RichterhammerHB Productions ist jedoch der Ansicht, dass eine Person namens Senthil Vijay Segaran und die Firma Techmodo Limited beteiligt sind. Die beiden Parteien wurden vor kurzem aufgefordert, auf die Klage zu antworten, was sie aber nicht taten. Dies veranlasste das Studio einen ‚entry of default‚ gegen YTS einzureichen. Sollte dies gewährt werden, würde dies die Tür zu einem Versäumnisurteil öffnen, bei dem die Filmgesellschaft Schadenersatz verlangen kann, ohne dass die Gegenpartei sich verteidigen müsste. In diesem Fall ist es jedoch nicht so weit gekommen. In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss lehnte Richter Kenneth J. Mansfield den Antrag ab. Die Bundeszivilprozessordnung schreibt vor, dass die Beklagten offiziell benannt werden müssen, was in diesem Fall nicht der Fall war. Darauf wies der Richter explizit hin.

„Praktisch ist es unmöglich, einen anonymen Angeklagten eine Anklage zuzustellen. Der Ninth Circuit missbilligt daher den Einsatz von Doe-Angeklagten, und die Taktik des Klägers hebt die Probleme im Vorgehen mit Doe-Angeklagten hervor“, schreibt Richter Mansfield.

Das bedeutet, dass die Filmgesellschaft noch keinen Antrag auf ein Versäumnisurteil stellen kann. Daher kann sie keinen Schadenersatz verlangen oder eine dauerhafte einstweilige Verfügung beantragen, um den Domain-Registrar der Website anzugreifen. Und das war noch nicht alles. Einige Tage nach der Ablehnung warnte Richter Mansfield den Anwalt von HB Production. Kerry Culpepper wollte Personen vorladen, die gar nicht zu den genannten Angeklagten gehören. Infolgedessen hat man die Zustellungsnachweise für diese Vorladungen aus dem Protokoll gestrichen. Gleiches gilt für zwei weitere ähnlich gelagerte Fälle, die sich ebenfalls um YTS drehen.

HB Productions reichte erneut die Klage gegen YTS ein

yts logoDer Anwalt Culpepper reichte letzte Woche eine geänderte Klage ein und nannte drei Beklagte, darunter Senthil Vijay Segaran und die Firma Techmodo Limited. In den beiden anderen Fällen ist bisher keine geänderte Vorladung eingereicht worden. Mit drei separaten Fällen, die sich inhaltlich stark ähneln, wollen die Rechteinhaber wohl auf eine Entschädigung und die Einstellung des beliebten Portals drängen. Ob dies nun durch ein Versäumnisurteil, einen Prozess oder eine private Einigung geschieht, ist noch nicht bekannt. Auf jeden Fall steht YTS unter massivem Druck.

Um mögliche Domainprobleme vorzubeugen, wechselte YTS zuvor von YTS.am zu YTS.lt, wo die Webseite bis heute noch in Betrieb ist.

Foto Dmitry Ratushny, thx!
Tarnkappe.info

(*) Alle mit einem Stern gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Wenn Du über diese Links Produkte oder Abonnements kaufst, erhält Tarnkappe.info eine kleine Provision. Dir entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wenn Du die Redaktion anderweitig finanziell unterstützen möchtest, schau doch mal auf unserer Spendenseite oder in unserem Online-Shop vorbei.