Dieser coole Typ wurde gerade biometrisch erfasst (Symbolbild)
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Bildquelle: ra2studio, Lizenz

Tschechen im EU-Rat: Polizei soll Biometrie nutzen können

Die Tschechen wollen der Polizei mehr Freiheiten im Umgang mit biometrischen Verfahren einräumen, um mitunter Verbrecher zu identifizieren.

Die Tschechen fordern im EU-Rat eine Ausweitung biometrischer Verfahren für die Polizei, um mitunter Personen zu identifizieren, die sich nicht ausweisen können oder wollen. Gegenstimmen zu derartigen Maßnahmen gab es in der Vergangenheit schon zu Genüge. Die EU-Kommission hatte bereits ein Verbot biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung in die Wege geleitet.

Tschechen wollen den Einsatz biometrischer Verfahren ausweiten

Nationalflagge der Tschechen
Nationalflagge der Tschechen

Die tschechische Präsidentschaft des EU-Rates sieht im Verbot der Videoüberwachung mit biometrischer Echtzeiterkennung eine zu starke Einschränkung für Strafverfolger. Wie Heise berichtet, geht dies aus dem vierten Kompromissvorschlag für eine gemeinsame Position des Rates hervor. Demzufolge drängen die Tschechen regelrecht darauf, den Einsatz biometrischer Verfahren für die Polizei auszuweiten.

Ein Verbot biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung hatte die EU-Kommission erst vor rund 1,5 Jahren in die Wege geleitet, worunter auch die öffentliche Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung fällt. Lediglich bei der Suche nach Schwerverbrechern, Opfern oder vermissten Kindern sowie akuter Terrorgefahr sollte es Ausnahmen geben.

Personen identifizieren, die sich nicht ausweisen können oder wollen

Die tschechische Regierung will dem Bericht zufolge „Zweifel an der möglichen Einbeziehung von Systemen zur Identifizierung“ ausräumen. Dabei gehe es mitunter um Techniken zur Zuweisung von Fingerabdrücken, die bei der Erkennung einer Person unterstützen sollen. Außerdem sollen Fernerkennungssysteme dabei helfen, eine Reihe von Individuen ohne deren aktive Beteiligung zu identifizieren.

Wie aus dem vertraulichen Dokument hervorgehe, wollen die Tschechen Gefängnisse und Grenzkontrollbereiche nicht als öffentlich zugängliche Räume verstanden wissen. Strafverfolgungs-, Grenzkontroll-, Einwanderungs- oder Asylbehörden sollen demnach im Einklang mit dem EU-Recht Personen auch gegen ihren Willen identifizieren können. Das könne neben der Erkennung von Straftätern außerdem dabei helfen, die Identität von Unfallopfern oder erkrankten Personen festzustellen, die von sich aus nicht fähig seien, sich auszuweisen.

KI-Innovation möchten die Tschechen ebenfalls fördern

Außerdem möchten die Tschechen Innovationen im Bereich künstlicher Intelligenz fördern. Im Rahmen „regulatorischer Sandkästen“ sollen sich neue Techniken genauer untersuchen und ausprobieren lassen. Um aus den dabei gewonnenen Erfahrungen wolle man lernen, sodass öffentliche Abschlussberichte unabdingbar seien.

Zwar gibt es immer auch laute Gegenstimmen zur biometrischen Massenüberwachung, doch drohen diese dem Bericht zufolge auf Ratsebene „ungehört zu verhallen„. Sowohl EU-Abgeordnete als auch Datenschutzaufsichtsbehörden hatten bereits ein Verbot gefordert. Spätestens bis Dezember soll der Standpunkt der Mitgliedsstaaten zu dem Thema finalisiert werden.

Über

Marc Stöckel hat nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und einem Studium im Bereich der technischen Informatik rund 5 Jahre als Softwareentwickler gearbeitet. Um seine technische Expertise sowie seine Sprachfertigkeiten weiter auszubauen, schreibt er seit dem Sommer 2022 regelmäßig Artikel zu den Themenbereichen Software, IT-Sicherheit, Datenschutz, Cyberkriminalität und Kryptowährungen.