Die Bundesregierung hat bisher keine Alternatve zu Uploadfiltern. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Bundesjustizministerium und Bundesregierung wissen beide noch nicht, wie man das Versprechen einhalten will, die Uploadfilter bei der Umsetzung von Artikel 17 (ehemals 13) aus der nationalen Gesetzgebung auszuklammern. Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
Uploadfilter soweit wie möglich überflüssig machen
Wörtlich antwortete man, dass das Bundesjustizministerium mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs begonnen habe, die EU-Richtlinie in deutsches Recht unzusetzen. Jedoch: „die Frage, welchen Vorschlag die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Umsetzung des Artikels 17 (…) unterbreiten wird, ist noch nicht entschieden.“ Man wolle: „etwaige bestehende Umsetzungsspielräume“ prüfen, „um einerseits Urheberrechte im Internet zu schützen und andererseits die Meinungs- und Informationsfreiheit zu wahren“. Erklärtes Ziel wäre auch weiterhin, die geplanten Maßnahmen ohne einen Einsatz von Uploadfiltern umzusetzen. Man beabsichtigt, den Entwurf für das Gesetzgebungsvorhaben »so rechtzeitig vorzulegen, dass das Gesetzgebungsvorhaben bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 abgeschlossen werden kann«.
Bereits im September 2016 wurde von der Europäischen Kommission angekündigt, dass es Gesetze geben soll, gemäß denen ausnahmslos alle im Internet hochgeladenen Inhalte kontrolliert werden sollen: Jeder Text, jedes Foto und sämtliche Videos sollten daraufhin überprüft werden, ob sie möglicherweise die Rechte Dritter verletzen. Mit dieser Maßnahme wollte man das EU-Urheberrecht an das Internetzeitalter anpassen.
Bundesjustizministerium ratlos
Der Europäische Rat hat am 15.04.2019 in Luxemburg für die Urheberrechtsreform gestimmt. Die geplanten Maßnahmen beinhalten, dass die Betreiber großer Videoplattformen, wie YouTube, Bilderportale, wie Flickr, aber auch alle großen Seiten innerhalb der EU, auf denen von den Nutzern Content öffentlich zur Verfügung gestellt wird, sämtliche hochgeladenen Werke auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen müssen. Die inzwischen beschlossene Fassung von Artikel 13 regelt, dass alle betroffenen Plattformen künftig selbst für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer haften können. Bislang waren nur die Nutzer unmittelbar in der Verantwortung, wenn sie Urheberrechte verletzen. Im Fall eines Verstoßes sind betroffenen Inhalte von den Plattformbetreibern bei Kenntnis zu löschen.
Durch den Einsatz von Uploadfiltern wäre es möglich, die Dateien bereits beim Hochladen zu prüfen. Im Bedarfsfall müssen diese abgewiesen, verändert oder sonstige Maßnahmen eingeleitet werden. Eine maschinelle Datenverarbeitung soll dabei eine inhaltliche Prüfung durch Menschen ersetzen. Kritiker befürchten, dass dabei auch Daten in den Maschen der Filter landen könnten, wie z.B. Zitate oder Parodien, die keine solchen Urheberrechtsverletzungen zum Inhalt hätten. Das jedoch würde zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet führen.
Erdbeben für Meinungsfreiheit im Internet
Fest steht, dass sich eine Lösung allein für Deutschland, gänzlich ohne Uploadfiltern auszukommen, als schwierig erweisen könnte: Eine nationale Lösung müsse einerseits EU-rechtskonform, andererseits innerhalb der gegebenen Frist bis zum 7. Juni 2021 realisiert sein. Andere EU-Länder haben Bedenken dieser Art nicht geäußert. Dort stehen einem Einsatz weit weniger Vorbehalte entgegen.
FDP-Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm ist der Meinung, Uploadfilter werden letztlich doch zum Einsatz kommen. „Die Regierung muss endlich zugeben, dass sie uns Uploadfilter eingebrockt hat“. Müller-Böhm vergleicht sie mit einem „Erdbeben“ für die Meinungsfreiheit im Internet.
Foto Uploadfilter Erklärt von Alexander Lehmann, thx!
Tarnkappe.info