Nachrichtendienstgesetz
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Abstimmung über Nachrichtendienstgesetz für mehr Überwachung

Schweiz: Am 25. September dieses Jahres findet die Abstimmung über das neue Nachrichtendienstgesetz statt. Privatsphäre auf wiedersehen?

Am Sonntag, den 25. September 2016 findet in der Schweiz die Abstimmung über das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) statt. Als eine moderne Gesetzesgrundlage soll das neue NDG alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten umfassend regeln.

Abstimmung über neues Nachrichtendienstgesetz

Die geltenden, nicht mehr den aktuellen Bedrohungen und Risiken entsprechenden Gesetze BWIS (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit) und ZNDG (Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes), sollen durch das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) abgelöst werden. Ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung wäre bei der „Kabelaufklärung“ eine lückenlose Überwachung möglich. In der jüngsten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts gfs.bern liegen die Befürworter mit 53 Prozent knapp vorn.

NDB mit mehr Rechten

Das Gesetz soll dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bessere Möglichkeiten zur Früherkennung und zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung verschaffen, indem sie zeitgemäße technische Mittel zur präventiven Überwachung nutzen. Der Regierungsrat sieht die Notwendigkeit einer Änderung hauptsächlich in der veränderten politischen Lage: «Zahlreiche tragische Ereignisse in verschiedenen europäischen Ländern, darunter Nachbarländern der Schweiz, zeigten in der jüngsten Vergangenheit, welch verheerende Folgen die aktuellen Bedrohungen wie beispielsweise der dschihadistisch motivierte Terrorismus haben können».

Die neuen Instrumente sind genehmigungspflichtig: Zuerst vom Bundesverwaltungsgericht, dann vom Verteidigungsminister, der seine Kollegen im Aussen- und Justizdepartement konsultieren muss. Ist Gefahr in Verzug, kann man Maßnahmen auch im Nachhinein bewilligen. Bei Fällen von besonderer Bedeutung und immer, wenn der Nachrichtendienst in ein Computernetz im Ausland eindringen möchte (Staatstrojaner), braucht es einen Entscheid des Gesamtbundesrats. Die Beschaffungsmaßnahmen könnten nur dann angeordnet werden, wenn eine konkrete Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz vorliegt, welche von Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder einem Angriff auf kritische Infrastrukturen ausgeht – oder wenn durch die Maßnahme aufgrund eines Bundesratsbeschlusses wichtige Landesinteressen wahrgenommen werden. Ausgeschlossen ist der gewalttätige Extremismus.

Mehr Überwachung

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll der Schweizer Nachrichtendienst auch neue Überwachungsmöglichkeiten erhalten. Umstritten ist dabei besonders die so genannte Kabelaufklärung, die Überwachung der Kommunikation im Internet. Kritisiert wird das neue Gesetz vor allem bei linken und grünen Parteien und bei Bürger- und Menschenrechtsgruppen. Diese befürchten eine «verdachtsunabhängige Massenüberwachung», denn neben der Satellitenkommunikationsüberwachung soll der Nachrichtendienst nun die Möglichkeit erhalten, erstmals die Internetkommunikation in ihrer Gesamtheit zu observieren. Das heißt, sie dürfen dann den Internetverkehr nach verdächtigen Schlagworten durchforsten. Konkret erteilt der NDB den Spezialisten der Armee den Auftrag, den grenzüberschreitenden Internetverkehr nach diesen Schlagworten zu durchsuchen. Die Armee leitet dann auffällige Resultate, die im Filter hängen bleiben und verdächtig sind, weiter. Dabei soll jedoch nicht alles Material gleich bis zum Nachrichtendienst: Eine erste Auswertung nimmt das Zentrum elektronische Operationen des Verteidigungsdepartements vor. Es soll die Informationen filtern und nur die sicherheitsrelevanten Daten an den NDB weiterleiten.

Menschenrecht auf Privatsphäre?

In nur rund zehn Fällen pro Jahr werde der NDB Überwachungsmassnahmen wie die Kabelaufklärung einsetzen. Das sei ein Schnitt aus der Erfahrung der vergangenen Jahre, heißt es beim NDB. Die Befürworter des Gesetzes sprechen allerdings neuerdings von 20 bis 25 Fällen. Noch mehr wäre aber schon aus praktischen Gründen nicht drin, sagt der Westschweizer Terrorismus-Experte Jean-Paul Rouiller vom Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik. Er arbeitete einst selbst beim Nachrichtendienst. «Den Luxus, die ganze Schweiz zu überwachen, kann man sich gar nicht leisten.» Dem Nachrichtendienst fehlten ganz einfach die Ressourcen für eine derartige feinmaschige Massenüberwachung.

Rouiller findet, dass der NDB auch mit der Zeit gehen müsse. Nach Stichworten kann er heute nur mit Funkaufklärung, drahtloser Kommunikation via Satellit, suchen. Im Internet-Zeitalter sehe Bern alt aus. „Staaten wie Frankreich, Belgien oder Deutschland haben die Option – die Schweiz noch nicht.“ Das neue Gesetz soll künftig die Überwachung von Post- und Internetverkehr, den Einsatz von Ortungs- und Überwachungstechnologie an nicht öffentlichen Orten und das Eindringen in fremde Computer (auch im Ausland) ermöglichen.

In einem Faktenblatt zur Kabelaufklärung betont das Verteidigungsdepartement (VBS), die neue Maßnahme diene der Informationsbeschaffung über das Ausland. Verbindungen, bei denen sowohl der Sender als auch der Empfänger in der Schweiz seien, dürften nicht überwacht werden. «Das ist Augenwischerei, durchsucht wird letztendlich die gesamte Kommunikation, die über ein Kabel die Grenze überschreitet», sagt dazu Hernâni Marques, Vorstandsmitglied und Pressesprecher des Chaos Computer Clubs Schweiz. Er hat sich in seiner Masterarbeit vertieft mit dem Thema Kabelaufklärung auseinandergesetzt. Aufrufe aus der Schweiz auf Schweizer Webseiten oder Schweizer Email-Anbieter leite man oft über das Ausland. So funktioniere das Internet.

Fazit

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) werden zukünftig der Einsatz von Staatstrojanern, flächendeckende Kabelaufklärung und weitere umstrittene Überwachungsmethoden möglich sein. „Die Aufzählung in Artikel 26 lässt jedes Spionage-Herz höher schlagen und tritt die Privatsphäre unschuldiger Bürger und Bürgerinnen mit Füßen“, meint Tamara Funiciello, Präsidentin der JUSO Schweiz.

Entsprechend ist Snowden heute für die Gegner des neuen Nachrichtendienstgesetzes eine Art Kronzeuge. «Dank Snowden weiss man, was überhaupt stattfindet», sagt Rechtsanwalt Martin Steiger von der Digitalen Gesellschaft, die sich unter anderem für Grundrechte im digitalen Raum einsetzt. «Leider hat man im neuen Nachrichtendienstgesetz die falschen Schlüsse gezogen. Man spricht sich nicht gegen diese Massenüberwachung aus, sondern will sie auch haben.»

Teil des neuen Nachrichtendienstgesetzes ist die Kabelaufklärung – also die Auswertung des Datenaustausches im Internet, der in Glasfaserkabeln die Schweizer Grenze passiert. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) könnte so beispielsweise erfahren, worüber sich Person X unterhält, wenn sie mit Vertretern des so genannten Islamischen Staates in Syrien kommuniziert. Kritiker wie Steiger sehen genau darin das Problem. Denn man würde nicht nur Person X würde ausspionieren. Schlicht jeder könne überwacht werden. «Bei der Kabelaufklärung geht es nicht primär um Personen, es geht um Suchbegriffe. Die kennt man nicht, die sind geheim. Man weiss gewisse Dinge aus dem Ausland aus früheren Berichten. Und das geht halt sehr weit.» Je nach Suchbegriff könnten Tausende im Raster hängen bleiben.

Keine Unschuldsvermutung mehr gegeben

Dabei lässt Martin Steiger die Erklärung: „Die anderen tun es, deshalb sollte auch die Schweiz es tun“, nicht gelten. «Das ist ein banales und deshalb ein schlechtes Argument (für das Nachrichtendienstgesetz). In der Schweiz stehen wir für die Menschenrechte ein.» Das müsse auch in diesem Fall gelten, «nicht nur in Schönwetterreden». Kabelaufklärung kollidiere etwa mit dem Menschenrecht auf Privatsphäre und stehe im Widerspruch zur Unschuldsvermutung, denn der Nachrichtendienst ist präventiv tätig, ausserhalb von Strafverfahren.

Man möge die Realität zur Kenntnis nehmen, hält Terrorismus-Experte Jean-Paul Rouiller entgegen: Geheimdienste weltweit tauschen ihre Erkenntnisse aus. «In dieser Welt ist es ein Geben und Nehmen. Und wenn man nicht in der Lage ist, etwas zu geben, wird man natürlich auch nicht viel bekommen.» Sprich: Ohne Kabelaufklärung könnte die Schweiz abgehängt werden – eben weil Partnerstaaten dieses Mittel längst einsetzen, wie die breite Öffentlichkeit spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden weiß.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.