Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht darauf aufmerksam, welche Gefahren Smart Toys bei Kindern mit sich bringen können.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht erneut darauf aufmerksam, welche Gefahren Smart Toys in einem Kinderzimmer mit sich bringen können. Die Risiken sind hier sehr umfangreich. Sie reichen von Lauschangriffen über eine Kontaktaufnahme zum Kind durch völlig fremde Personen bis hin zum Identitätsdiebstahl. Für einen Marktüberblick wurde eine offene Online-Recherche durchgeführt. In diese hat man führende deutsche Online-Shops der Spielwarenbranche und der Technikbranche einbezogen. Aber auch Untersuchungen aus den letzten zwei Jahren von privaten Prüfinstituten oder Verbraucherschutzorganisationen hat man mit einbezogen.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor Smart Toys
Bereits im vergangenen Jahr geriet die smarte Bluetooth-Puppe „My Friend Cayla“ in Negativschlagzeilen und wurde durch die Bundesnetzagentur als Spionagegrät wegen ihrer versteckten Sendeanlage eingestuft und in Deutschland verboten, weil diese gegen den § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) verstoßen. Nur wenig später wurde die Presse auf CloudPets, den Teddybären mit Sicherheitsrisiko, aufmerksam. Hier kam es zu einer Datenpanne, eine unverschlüsselte Kundendatenbank mit an die zwei Millionen Sprachnachrichten, die über CloudPets abgespielt worden sind, war frei im Internet zugänglich. Einige Zeit danach untersagte die Bundesnetzagentur den Verkauf von Smartwatch-Kinderuhren wegen der in ihr integrierten Abhörfunktion.
Sicherheitslücken in vielen Spielzeugen
So hebt die Bundesverbraucherzentrale nun noch einmal besonders deutlich hervor, dass die Probleme bei vernetztem Spielzeug generell zum Tragen kommen. Und es daher besser wäre, schon vor dem Kauf spezielle Funktionen der Smart Toys genauer zu überprüfen. Konkret müsse man darauf achten, ob eine ständige Verbindung ins Internet besteht. Und ob es Mikrofone gibt, die Gespräche aufzeichnen, um sie in einer Cloud zu hinterlegen. Eine weitere Warnung der Verbraucherzentrale bezieht sich auf die Datenweitergabe, die man auf das zur Nutzung erforderliche Minimum beschränken sollte. Aus der Datenschutzerklärung gehe hervor, ob Daten nur lokal verarbeitet werden oder an wen sie genau adressiert sind. Generell wäre es besser, nur solche Smart Toys bevorzugt zu kaufen, „die nicht mit einem externen Server verbunden sind, sondern die Daten lokal verarbeiten.“ Im Zweifelsfall sollte man besser auf den Kauf verzichten, rät die Verbraucherzentrale.
Viele Geräte sind die reinsten Datenschleudern
Ricarda Moll vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW informiert. „Äußerst brisant sind diese möglichen Bedrohungen, weil Kinder eine besonders schutzbedürftige Verbrauchergruppe sind. Sie sind sich der Risiken und Folgen etwa bei der Weitergabe ihrer Daten weniger bewusst. Die vernetzten Spielmöglichkeiten stellen Eltern vor neue Fragen und Herausforderungen. […] Wer vernetztes Spielzeug (Smart Toys) benutzt, muss sich über die Gefahren im Klaren sein. Man gibt in vielen Fällen die Kontrolle ab.“
Foto ptksgc, thx! (CC0 1.0 PD)
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