Einreisekontrollen, Southwinds
Einreisekontrollen, Southwinds
Bildquelle: stux

US-Behörden wollen Einreisekontrollen in Deutschland durchführen

Die US-Einwanderungsbehörde soll künftig statt innerhalb der USA in deutschen Flughäfen mit ihren Einreisekontrollen tätig werden.

Nach Plänen der US-Regierung soll die US-Einwanderungsbehörde künftig schon in deutschen Flughäfen tätig werden. Es geht um die Einreisekontrollen. Konkret um die Befragung und Durchsuchung von Reisenden. Um die Prüfung der Ausweisdokumente, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Zollabfertigung. Dies soll dann bereits in Frankfurt und München geschehen.

Verlagerung der Einreisekontrollen geplant

Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse innerhalb des Bundesgebietes (hier: die Kontrolle der Passagiere) obliegt grundsätzlich den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf der Grundlage deutschen beziehungsweise geltenden Rechts der Europäischen Union. Das soll sich demnächst ändern.

Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) unterhält ihre so genannten Pre-Clearance-Programme bislang nur in Dublin und Shannon (Irland). Die CBP möchte dieses vorgelagerte Verfahren künftig auch in den Flughäfen von Frankfurt, München, Stockholm-Arlanda, Amsterdam-Schiphol, Manchester, Brüssel-Zaventem, Paris-Charles de Gaulle, London Heathrow, Madrid-Barajas und Warschau einführen. Erste Gespräche hat man diesbezüglich schon geführt. Bereits im Dezember 2015 wurde von der US-Regierung eine Verschärfung der Einreisebestimmungen angekündigt. Beim Abflug in die Vereinigten Staaten sollen alle Reisewilligen noch auf deutschem Boden durch “vorgelagerte Einreisekontrollen“ überprüft werden. Dies beträfe die Prüfung der Ausweisdokumente, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Zollabfertigung. Die Beamten dürften auch Reisende befragen und durchsuchen.

Datenübermittlung schon jetzt gängige Praxis

Schon jetzt werden automatisch Daten wie Name, Geburtsdatum, Nummer von Reisedokumenten und Staatsbürgerschaft/-angehörigkeit automatisch an die US-Behörden übermittelt. Nach Auskunft der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion erfolgt die Daten-Übertragung „über eine verschlüsselte, webbasierte Kommunikationsplattform, die seitens der USA zur Verfügung gestellt wird.“ Die „Grunddaten zur Identität“, wie sich der Datensatz nennt, werden mit den Flugverbotslisten und geheimdienstlichen Erkenntnissen abgeglichen. Bei einem „Treffer“ auf der No-Fly-List darf die Fluglinie die Person nicht in die USA befördern. Den bisherigen Datenaustausch will man künftig noch durch das Pre-Clearance-Verfahren erweitern. Auf den Flugverbotslisten stehen Zehntausende Personen. Die meisten von ihnen hatten weder einen Prozess – noch hat man sie je verurteilt. Dies betrifft auch kritische Journalisten oder Aktivisten gegen Überwachung. Auch US-Gerichte haben die Flugverbote wegen des Rechts auf Reisen für unvereinbar mit der Verfassung des Landes erklärt.

Schwerer Eingriff in digitale Privatsphäre

Hierzu erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion Andrej Hunko, der die Kleine Anfrage zu über die Einreisekontrollen gestellt hat: „Eine Erlaubnis der Einreisekontrollen von US-Behörden bedeutet die Anerkennung rechtswidriger US-Flugverbotslisten. In dem sogenannten Preclearance-Programm ist außerdem die Angabe von Facebook- oder Twitter-Accounts zum Abgleich mit Erkenntnissen der US-Geheimdienste geplant. Ich sehe darin einen schwerwiegenden Eingriff in die digitale Privatsphäre. (…) Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten dürfen der Übernahme hoheitlicher Aufgaben durch US-Einwanderungsbehörden deshalb keinesfalls zustimmen.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.