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BND: Setzt neues BVerfG-Urteil der Behörde Überwachungsgrenzen?

Interne Dokumente zeigen, wie der BND E-Mails und Telefonate überwacht. Nun könnte das Verfassungsgericht die bisherige Praxis kippen.

Ein offengelegtes Dokument zeigt auf, wie weit der Bundesnachrichtendienst (BND) E-Mails und Telefonate überwacht. Doch schon bald könnte damit Schluss sein, berichtete der Spiegel.

Journalisten vom Spiegel und des Bayrischen Rundfunks hatten Einblick in ein 72-seitiges Dokument des Bundesnachrichtendienstes. Es bietet einen einzigartig tiefen Blick in die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes – denn die Beamten des Auslandsnachrichtendienstes sollen genau wissen, bei welchen Themen sie mithören dürfen und wann sie die Überwachung beenden müssen.

Bundesverfassungsgericht prüft Teile der BND-Gesetze auf Verfassungswidrigkeit

Die kommende Woche könnte für die Geheimdienstler interessant werden, denn dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob Teile des BND-Gesetzes verfassungswidirg sind. Das höchste deutsche Gericht prüft Verfassungsbeschwerden. Die Praxis des Nachrichtendienstes ist umstritten.

In einem Industriegebiet im Osten Frankfurts stehen die Server der Firma De-Cix. Sie sind von besonderem Interesse für den BND. Die Firma betreibt an diesem Standort einen Internetknotenpunkt. Über diesen wird auch die Kommunikation von Ausändern transferiert. Auf Anordnung muss der Betreiber Daten an den BND weiterleiten. Theoretisch könnten so 1,2 Billionen Datenverbindungen zusammenkommen. So steht es in einer Stellungnahme der Betreiberfirma das Bundesverfassungsgericht. Wie viele es tatsächlich sind, ist nicht bekannt. Die Datenströme werden maschinell nach rund 100.000 Suchbegriffen gefiltert. Das können E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Gerätenummern sein. Die Hälfte dieser Daten stammen von ausländischen Geheimdiensten. Täglich filtert man auf diese Weise rund 150.000 Kommunikationen. Aus diesen entstehen dann täglich rund 260 Meldungen.

Fehleranfälligkeit des Filtersystems stellt Vorgehensweise in Frage

Die Daten will man künftig in einem dreigliederigen Filtersystem aussondern. In einem erstem Schritt filtert man die Daten aus, die von deutschen Staatsbürgern stammen können. Etwa weil diese deutsche Nummern oder Mailadressen genutzt haben. Denn als Auslandsnachrichtendienst darf der BND nur die Kommunikation von Ausländern überwachen. Dabei geschehen aber auch Fehler: Was wenn ein deutscher Staatsbürger über eine libanesische Telefonnummer telefoniert und dabei auch noch englisch spricht? Ein solcher Fehler geschieht durchschnittlich einmal am Tag. In einem zweiten Schritt wird die so gefilterte Kommunikation nach den Suchbegriffen durchleuchtet und anschließend geprüft, ob eine Weiterleitung an ausländische Partnerdienste unter Berücksichtigung deutscher Interessen angemessen erscheint.

In Berlin fürchtet man bereits, dass die Karlsruher Richter dem Treiben des Bundesnachrichtendienstes ein jähes Ende bereiten werden. Damit könnte man die Integrität Deutschlands als zuverlässiger Partner nachhaltig verletzen. Die Realitäten zeigen aber, dass die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes weiter erforderlich ist. Reisebeschränkungen lassen die Informationsgewinnung durch menschliche Quellen nahezu versiegen. Dagegen hat der Datenverkehr in Frankfurt seit Anfang März um 15 Prozent zugenommen.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.