Setzt neues Bundesverfassungsgerichts-Urteil dem BND Überwachungsgrenzen?

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In einem Industriegebiet im Osten Frankfurts stehen die Server der Firma De-Cix. Sie sind von besonderem Interesse für den BND. Die Firma betreibt an diesem Standort einen Internetknotenpunkt. Über diesen wird auch die Kommunikation von Ausändern transferiert. Auf Anordnung muss der Betreiber Daten an den BND weiterleiten. Theoretisch könnten so 1,2 Billionen Datenverbindungen zusammenkommen

Diese Zahlen berufen sich aber nur auf diesen einen Knoten in Frankfurt der DE-Cix. Zusammengerechnet erhält der BND aber Daten von insgesamt 23 Exchange-Nodes in Deutschland, was im Ergebnis aber die schiere Masse an Verbindungsdaten um ein vielfaches nach oben treibt!!

Bleiben wir jetzt mal in Frankfurt bei DE-Cix und den 1,2 Billionen Internetverbindungen, die der BND täglich ausleiten kann, so würden 24 Milliarden Rohdaten nicht umgehend gelöscht, wie vorgesehen, sondern einer weiteren Filterstufe zugeführt.

Die Internet-Verbindungen werden in einem zweiten Schritt automatisiert nach Meta- und Inhaltsdaten untersucht, also konkret geführten Gesprächen. Metadaten zeigen zum Beispiel, wer mit wem telefoniert, wann und wie lang. Mehr als 100.000 Suchbegriffe werden verwendet: von Telefonnummern und E-Mail-Adressen bis hin zu Namen chemischer Stoffe, mit denen sich Massenvernichtungswaffen herstellen lassen.
Daten von deutschen Staatsangehörigen und von Menschen, die in Deutschland leben, dürfen nicht erfasst werden. Sie werden ohne menschliches Zutun entfernt, zum Beispiel anhand der 0049-Vorwahl. So reduziert der BND das Aufkommen auf täglich 150.000 Kommunikationen, die interessant sein könnten. BND-Mitarbeiter schauen sich diese genauer an und verfassen pro Tag rund 260 Berichte.

Bei diesen Zahlen frage ich mich allen Ernstes, wieviele angestellte Sachbearbeiter der BND überhaupt hat, um täglich 150.000 Verbindungen zu prüfen, zu recherchieren und abschließend zu bewerten (plus die Erstellung des jeweiligen kompletten Berichts)???
Wohlgemerkt, alles nur auf den DE-Cix Knoten beschränkt, zu dem ja noch die Verbindungsdaten der anderen 22 Internet-Exchange Nodes hinzukommen würden…!!

Es wird also wirklich mal Zeit, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Phänomen beschäftigt… :wink:

Was für ein Wahnsinn. Na gut, ich an deren Stelle würde es wohl ganz genauso machen…

Das zeigt mal wieder wie wahr der alte Spruch ist: Die besten Daten sind keine Daten!

Tjaaaa, das Urteil ist gefallen und siehe da, der BND muß nun handeln!!

https://tarnkappe.info/bundesverfassungsgericht-kippt-bnd-abhoerpraxis-regelungen/