Nintendo weist darauf hin, dass die Verteidigung vom RomUniverse-Betreiber nicht in einem Antrag auf Abweisung der Klage gelte.
Nintendo weist darauf hin, dass die Verteidigung vom RomUniverse-Betreiber nicht in einem Antrag auf Abweisung der Klage geltend gemacht werden sollte. Nintendo reagierte auf den Abweisungsantrag und beschrieb ihn als völlig unzureichend.
Im September reichte Nintendo eine Klage gegen das Spiele-Download-Portal RomUniverse ein. Beginnend mit der Verteidigung der First-Sale-Doktrin weist Nintendo darauf hin, dass dies nicht für die massenhafte Verletzung von Urheberrechten gilt. Es erlaubt nur dem Besitzer einer rechtmäßigen Kopie, über eine einzelne Kopie des Werkes zu besitzen.
„Die Website RomUniverse gehört zu den meistbesuchten Online-Seiten für raubkopierte Nintendo-Videospiele. Über die Webseite vervielfältigen, vertreiben, monetarisieren und bieten die Beklagten Tausende von illegalen Kopien von Nintendos Videospielen zum Download an.“ – so der japanische Spiele-Gigant.
Profitierte RomUniverse von Urheberrechtsverletzungen?
RomUniverse profitierte von diesen Urheberrechtsverletzungen, indem es Premium-Accounts anbot, mit denen die Nutzer so viele Spiele herunterladen können, wie sie wollen, so Nintendo weiter. Der Betreiber der Seite gibt jedoch nicht nach. Er entschied sich dafür, sich vor Gericht zu verteidigen und reagierte auf Nintendos Behauptungen im vergangenen Oktober mit einem ausführlichen Antrag auf Abweisung. Storman hat nicht bestritten, dass er an dem Betrieb von RomUniverse beteiligt ist. Allerdings sieht er sich selbst als Dienstleister, der nicht Teil des ‚Forums‘ selbst ist. Im Gegenteil, der Admin argumentiert, dass er durch die Safe-Harbor-Bestimmungen des DMCA geschützt ist.
Nintendo sei nicht der Eigentümer der Dateien
Darüber hinaus sagte der Betreiber von RomUniverse, dass Nintendo nicht der Eigentümer der Dateien sei und daher in diesem Fall keine Stellung zu beziehen habe. Unter Berufung auf die First Sale Doctrine argumentierte Storman, dass diejenigen, die die Spiele kaufen, das Recht haben, sie zu verkaufen, zu zerstören oder zu verschenken.
„Die First Sale Doctrine erlaubt es dem Nicht-Copyright- oder Markeninhaber, über seine Kopien zu verfügen, wie er es für richtig hält. Der Kläger besitzt keine Kopien auf Websites.“ – so Storman.
DMCA-Safe-Harbor-Verteidigung greift nicht für RomUniverse-Betreiber
„Mr. Storman macht viel mehr, als nur jede Kopie von Nintendos urheberrechtsgeschützten Videospielen zu verteilen.“ – So Nintendo.
Die DMCA-Safe-Harbor-Verteidigung funktioniert auch nicht für Storman, stellt Nintendo fest. Dieser Safe Harbor gilt laut Nintendo nicht, da Storman selbst verletzende Inhalte organisiert und hochlädt. Das allein reicht schon, um den Safe-Harbor-Schutz zu verlieren. Außerdem erhält der Betreiber einen direkten finanziellen Vorteil, der mit dem urheberrechtsverletzenden Material in Verbindung gebracht werden kann.
Nintendo sendete Storman DMCA-Mitteilung
In dem Antrag auf Abweisung hob Storman hervor, dass Nintendo ihm DMCA-Mitteilungen geschickt hat. Diese bestätigten, dass er tatsächlich über den Safe-Harbor-Schutz verfügt. Der Spielehersteller erwidert jedoch, dass diese Mitteilungen irrelevant seien. Ein Service-Betreiber muss selbst dafür sorgen, dass er die Safe-Harbor-Berechtigung erhält. Alles in allem scheint es, dass Stormans Abweisungsantrag durch die Verteidigung nicht so stark ist, wie er es sich erhofft hat. Die Angelegenheit liegt nun in den Händen des Gerichts. Zum Zeitpunkt dieses Artikels hat es noch nicht über die Angelegenheit entschieden. In der Zwischenzeit bleibt RomUniverse weiterhin am Laufen und Storman bittet um finanzielle Unterstützung für seinen Rechtsstreit.