Das Zollfahndungsamt München vermeldet einen Ermittlungserfolg bezüglich des Vertriebs von illegalen Kräutermischungen per Online-Drogenhandel
Auf einer Beschaffungsfahrt in die Niederlande haben Einsatzkräfte der Bundespolizei Kleve am 30.07.2021 zwei Männer bei deren Rückreise auf frischer Tat festgenommen. Zugleich ging dem Zollfahndungsamt Essen und einem Spezialeinsatzkommando der Polizei der potenzielle Hintermann der Aktion ins Netz. Den Beschuldigten legt man unter anderem die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last, die diese dann per Online-Drogenhandel weitervertrieben. Dafür sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor, informiert das Zollfahndungsamt München.
Zwei der Tatverdächtigen, ein in Gelsenkirchen lebendes Brüderpaar im Alter von 22 und 28 Jahren, wirft man vor, einen schwunghaften Online-Drogenhandel betrieben zu haben. Über einen Internet-Shop und einen populären Messenger-Dienst hätten sie an eine Vielzahl von Kunden illegale Substanzen verkauft. Ausgeliefert hat man dann über den Postweg. Bei dem dritten Festgenommenen handelt es sich um einen 22-jährigen Bekannten der beiden Brüder.
Neben den Brüdern trat er die Beschaffungsfahrt in die Niederlande zusammen mit seiner Freundin und den beiden gemeinsamen Kindern an. Das Zollfahndungsamt vermutet, dass die Kinder zur Tarnung dienen sollten, „um einen harmlosen Familienausflug vorzutäuschen“. Allerdings klickten dennoch auf der Rückreise die Handschellen. Die Ermittler konnten schon im Kurierfahrzeug „knapp 600 Gramm chemische Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fallen“, sicherstellen.
Sichergestellte Räuchermischungen, Damianablätter, synthtische Grundstoffe. Foto: Zoll
Konspirative Wohnung ausgehoben
Gleich im Anschluss veranlasste die Zentralstelle Cybercrime Bayern Wohnungsdurchsuchungen bei allen Beschuldigten in Oberhausen und Gelsenkirchen. Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen und der Polizeipräsidien Oberhausen und Gelsenkirchen hoben infolge eine konspirative Wohnung aus. Diese diente ausschließlich zur Lagerung der gehandelten Ware sowie zur Abwicklung der illegalen Geschäfte. Zudem stellten die Beamten dabei insgesamt noch zusätzlich „rund 150 Gramm Amphetamin, eine große Reisetasche mit diversen neuen leeren Tütchen für Kräutermischungen und acht Kilogramm Damianablätter, die als Träger von noch aufzusprühenden Substanzen dienen sollten“, sicher.
In einer Buchattrappe versteckter chem. Grundstoff, vermutlich synthetisches Cannabinoid. Foto: Bundespolizei
Einer der drei Verdächtigen unternahm noch während der Vernehmung einen Fluchtversuch. Folglich erließ das Amtsgericht Gelsenkirchen daraufhin auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern gegen die drei Männer Haftbefehle wegen Fluchtgefahr. Allerdings hat man die Freundin des 22-Jährigen und ihre beiden Kinder im Anschluss an die Maßnahmen nach Hause entlassen.
Online-Drogenhandel zog technische Überwachungsmaßnahmen nach sich
Münchner Zollfahnder hatten die Brüder bereits seit dem April 2021 im Visier. Ihre Aufmerksamkeit erregten hierbei zwei Nachnahmesendungen. Darin fand man rund 300 Gramm mit illegalen Kräutermischungen. Diese fielen im Postverteilzentrum München auf und wurden daraufhin sichergestellt.
Anschließend übernahm die GER Nordbayern den Fall. Die Beamten stellten infolge fest, dass ein schon im Oktober 2020 am Flughafen Köln aus Belgien sichergestelltes Paket dem Gelsenkirchener Brüderpaar zugeordnet werden könnte. Mitte Juli 2021 leiteten die Ermittler dann technische Überwachungsmaßnahmen ein. Dabei kamen sie auch der geplanten Beschaffungsfahrt auf die Spur und konnten so für einen schnellen Zugriff sorgen.
Das Zollfahndungsamt setzt darüber in Kenntnis, dass die gemeinsamen Ermittlungen der GER Nordbayern, des Zollfahndungsamtes München und des Bayerischen Landeskriminalamtes sowie der ZCB noch andauern. Das Verfahren wird jedoch von den Cyberstaatsanwälten in Bamberg an die zuständige Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen abgegeben.
Tarnkappe.info