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LuL.to: Vorladung oder Abmahnung als ehemaliger Kunde erhalten?

Ein früherer Nutzer von LuL.to erhielt eine Vorladung der Polizei in Halle. Für straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen ist es aber noch viel zu früh.

Offenbar ein Einzelfall: Ein früherer LuL.to-Nutzer aus dem Raum Halle hat Mitte Juli eine Vorladung der Polizei erhalten. Er soll als Beschuldigter aussagen, obwohl er kein Power-Downloader war. Für straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen ist es allerdings noch viel zu früh. Dies wurde uns von mehreren Stellen übereinstimmend mitgeteilt.

LuL.to: Erster Kunde bekam Vorladung der Polizei als Verdächtiger

Ein früherer Kunde des illegalen Kauf-Portals Lesen und Lauschen (LuL.to) aus dem Raum Halle hat im Juli Post bekommen. Er soll als Beschuldigter wegen des Verdachts auf Computerbetrug und Urheberrechtsverletzungen aussagen. Nach eigener Auskunft hat er dort im Höchstfall 15 Werke bezogen und sein Guthaben per Amazon Payments aufgeladen. Zu diesem Zeitpunkt gab es bei LuL keine andere Bezahlmöglichkeit, wie er uns telefonisch mitteilt. Wahrscheinlich wurde seine Identität mithilfe von Amazon ermittelt. Das wäre zumindest nicht das erste Mal.

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Wir erkundigen uns bei einem Rechtsanwalt, der seit der Razzia in der Causa LuL.to einen der verhafteten Betreiber verteidigt und deswegen nicht namentlich genannt werden darf. Er teilte uns vertraulich mit: „Da sich Staatsanwaltschaft und Polizei eigentlich momentan noch eher auf die Betreiber und Uploader konzentrieren, würde es mich schon etwas überraschen, wenn – zumindest bereits zu diesem frühen Zeitpunkt – Vorladungen der reinen Downloader erfolgen würden.“ Ausschließen könne man es aber natürlich nicht, fügte er an.

Der Anwalt des Beschuldigten aus Halle hat direkt nach Eingang des Schreibens Mitte Juli Akteneinsicht beantragt. Mehr ist diesbezüglich noch nicht passiert. Es ist auch noch nicht abschließend geklärt, ob die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen nur dieses eine Portal betreffen. Der Vorgeladene kann sich die Angelegenheit aber nicht anders erklären, weil er sonst nirgendwo aktiv war. Wir halten Euch in jedem Fall auf dem Laufenden.

Behörden geben keine Informationen preis

Die Pressestelle des LKA Sachsen mauerte bei unserem Anruf am 14.7. Wir wollten wissen, ob die Welle der Vorladungen schon losgetreten wurde. Nur der „Dienstherr“ des LKA Sachsen könne mir Auskunft in dieser Sache geben, hieß es. Eben dieser Dienstherr, Oberstaatsanwalt Matthias Huber von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, sagte uns am gleichen Tag, auch er könne (anders ausgedrückt: er will) uns keine Informationen mitteilen. Wir haken in den nächsten Tagen aber noch einmal nach.

Zu früh für Vorladungen an reguläre LuL.to-Nutzer

Etwas auskunftsfreudiger war hingegen der amtierende GVU-Geschäftsführer Jan Scharringhausen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (kurz: GVU) war zwar im Vorfeld in die Recherchen gegen LuL.to involviert. Doch trotz des Kontaktes zu den Behörden könne Scharringhausen nur spekulieren, ob die Zeit für polizeiliche Vorladungen schon gekommen sei. Er glaubt zumindest nicht daran. Die örtliche Nähe zwischen den früheren Portal-Betreibern und dem Wohnort des Vorgeladenen könne aber eine Rolle gespielt haben, mutmaßt er. „Man weiß nie, über welche Daten die schon jetzt (bei ihren Ermittlungen) gestolpert sind“, kommentierte der GVU-Geschäftsführer den Sachverhalt.

Doch auch ohne den Online-Drogen-Shop Hansa Market, der ebenfalls von den LuL-Machern betrieben wurde, hat die Polizei alle Hände voll zu tun, um die beschlagnahmten Computer und Datenträger auszuwerten. „Es soll ja schließlich rechtsstaatlich und somit korrekt zugehen.“ Selbst das gerichtliche Verfahren gegen Kino.to sei noch nicht abgeschlossen. „Das dauert“, schließt der studierte Jurist seine Einschätzung ab.

Auch MrDJ und MrLehmann in Untersuchungshaft

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete vor wenigen Tagen, dass auch die Bitcoin-Bezahldienstleister MrLehmann und MrDJ seit dem 21. Juni in Haft seien. Man wirft ihnen vor, Amazon-Gutscheine für LuL.to in Bitcoin-Guthaben umgewandelt zu haben. Ob die beiden Verdächtigen auch etwas mit dem Hansa Market zu tun haben, ist hingegen unbekannt. Klar ist aber: Die Behörden werden so oder so noch einige Zeit brauchen, bevor sie weitergehend aktiv werden. Im ersten Schritt geht es um strafrechtliche Konsequenzen. Zu Abmahnungen wird es hingegen erst kommen, wenn sich die strafrechtlichen Ermittlungen im finalen Stadium befinden. Ob nur Betreiber und Uploader oder auch Downloader bzw. Heavy-User mit einem Mindestmaß an Downloads (50, 100 oder 150 Werke aufwärts?) von strafrechtlichen Konsequenzen bedroht sind, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht bekannt.

LuL.to-Abmahnungen mit 150 Euro gedeckelt?

Der Kölner Filesharing-Anwalt Solmecke beteiligt sich in seinem aktuellen Video an den vielen Spekulationen, die derzeit vielerorts betrieben werden. Die spannende Frage für die Nutzer lautet nämlich, ob sich die Deckelung von 150 Euro auf eine Abmahnung oder lediglich auf ein illegal bezogenes Werk bezieht. Wenn man pro Download 150 Euro zahlen müsste, würde den Schwarz-Lesern & -Lauschern die Angelegenheit doch noch teuer zu stehen kommen.

Außerdem haben in den vergangenen Monaten mehrere Fälle gezeigt, dass sich einzelne Abmahn-Anwälte gerne der vorherrschenden Rechtssprechung entziehen, um die Deckelung im Privatbereich auszuhebeln. Die Ausnahmen, bei denen doch mehr als 150 Euro verlangt werden können, wurden vom Gesetzgeber sehr vage festgelegt. Zufall? Vorsatz oder Absicht des Gesetzgebers, um den Kampf der Rechteinhaber zu erleichtern? Schwer zu sagen.

Fazit: Jetzt wie schon kurz nach der Razzia gilt: abwarten und Ruhe bewahren! Auch wenn es noch so schwer fällt.

Du wurdest wegen der Nutzung von Lesen & Lauschen vorgeladen oder abgemahnt?

Bitte sofort bei uns melden! Wir wahren Deine Anonymität und behandeln alle Hinweise vertraulich!

Im Fall der Fälle die Ruhe bewahren und direkt einen Fachanwalt einschalten, der sich unbedingt mit moderner Technik auskennt. Nicht nur Feld-Wald-und-Wiesen-Juristen haben so ihre Problemchen mit dem Internet. Auch diverse Mitarbeiter von Kanzleien für Straf- bzw. Medienrecht haben keinen Schimmer von moderner Technik. Bevor Ihr Euch bei einer Kanzlei verpflichtet indem Ihr etwas unterschreibt, solltet ihr das unbedingt vorher abklären.

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Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.