Kim Dotcom
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High Court von Hongkong: Kim Dotcom erhält Eigentum zurück

Der High Court von Hongkong hat das beschlagnahmte Vermögen einschließlich vier Container mit Eigentum von Kim Dotcom freigegeben.

Im Kampf um die Beschlagnahmung seines Vermögens hat Kim Dotcom nun doch einen Erfolg zu verzeichnen. In Twitter gab er bekannt, ein Gericht in Hongkong habe einen Teil seines Vermögens freigegeben. „Auch bekomme ich vier Container meines beschlagnahmten Eigentums zurück. Ich vermisse Hongkong.“, berichtete New Zealand Herald.

Teilerfolg für Kim Dotcom

Der aus Kiel stammende Internetunternehmer und Gründer des Sharehosters Megaupload, Kim Dotcom, befürchtet nun schon seit Jahren, wegen Urheberrechtsstreitereien in die USA ausgeliefert zu werden. Wegen dieses Vorwurfs wurde die Plattform Megaupload auf Betreiben des US-Justizministeriums Anfang 2012 geschlossen, Dotcoms Villa durchsucht, seine Rechner und Speicher beschlagnahmt.

Seitdem ermittelt das FBI wegen mutmaßlicher Verletzungen des US-amerikanischen Copyright-Law im Zusammenhang mit Megaupload. Dotcom wehrt sich gegen die Anschuldigungen, indem er sagt, er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. Dem 43-Jährigen droht im Falle einer Abschiebung in die USA eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen krimineller Geschäfte. Die US-Regierung wirft Dotcom unter anderem Geldwäsche, Erpressung und Betrug mittels elektronischer Kommunikationsmittel vor. Zuletzt erlaubte das oberste Gericht Neuseelands eine Auslieferung Dotcoms an die USA. Dotcoms Anwälte sind in Berufung gegangen. Im Rahmen der behördlichen Verfolgung wurde ein großer Teil seines Eigentums beschlagnahmt. Nachdem er den Rest seines Vermögens an Frau und Kinder übertragen hatte, erklärte er 2014, offiziell pleite zu sein.

Viele neue Projekte, aus nichts ist etwas geworden

Seither hat Kim Dotcom mit Bitcontent und Bitcache vor einigen Monaten neue Online-Unternehmungen angekündigt. Mit Bitcontent war ein Handelsportal geplant, auf dem Nutzer Inhalte hochladen und zu einem beliebigen Preis, Kryptowährungen inklusive, verkaufen können. Mit Bitcache war ein Zahlungsdienst beabsichtigt, mit dem Bitcoins „den Massenmarkt“ erobern sollten. Online ist bisher noch keines der Angebote.

Aktuell gibt es gute Nachrichten für ihn aus Hongkong. Dort hat der High Court (Hongkong) offenbar sein eingefrorenes Vermögen sowie insgesamt vier Schiffscontainer mit verschiedenen Besitztümern freigegeben. Hongkong hatte im Auftrag der US-Strafverfolgung den Besitz Kim Dotcoms beschlagnahmt und die geplante Verschickung gestoppt. Das Höchstgericht hat nun die Aufhebung der Maßnahme beschlossen.

Beteiligte warten auf konkretes Urteil des Gerichts

Bisher ist noch unbekannt, wie hoch die freigegebene Summe ist. Dotcoms Anwältin Ira Rothken gab dem Onlinemagazin Ars Technica bekannt: „Aus Respekt vor dem Justizprozess in Hongkong werden wir das nicht weiter kommentieren, bis das Gericht ein schriftliches Urteil oder eine schriftliche Entscheidung herausgegeben hat.“ Dennoch teilte Dotcom seine Freude über diesen Teilerfolg in dem Streit mit den Behörden bei Twitter mit.

Zugleich twitterte er, dank dem Gericht in Hongkong seien er und seine Familie nun in der Lage, umzuziehen, nämlich von Auckland, der Metropole auf der Nordinsel Neuseelands, geht es in den Binnenort Queenstown im Süden. Dort seien seine Kinder „umgeben von schönen Bergen und Seen, statt von Spionen“.

Hintergrund für diese Anspielung ist, dass der Nachrichtendienst GCSB einer Offenlegung eines neuseeländischen Gerichts zuvolge vom 16. Dezember 2011 bis zum 22. März 2012 überwacht hat. Das ist zwei Monate länger als der frühere Premierminister John Key eingestanden hatte, wie TorrentFreak berichtete.

Bildquelle: Video: Kim Dotcom – Party Amplifier Live – Konzert aus 2014.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.