Datenschutzrechte
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Durch Änderungsantrag: Datenschutzrechte von Versicherten umgangen

Das Gesetz „zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ gefährdet die Datenschutzrechte der Versicherten.

Die CDU/CSU und SPD untergraben durch ein größtenteils unbeachtetes neues Gesetz die Datenschutzrechte von 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Krankenkassen können damit gegen den Willen des Mitglieds Gesundheitsdaten verarbeiten. Das geht aus einer Recherche von Telepolis hervor.

Datenschutzrechte durch unbemerkte Änderung gefährdet

Die bis kürzlich geltende Erfordernis einer Einwilligungserlaubnis zur Datenauswertung durch die Krankenkassen fällt weg. Das gelang der Großen Koalition mit einem Änderungsantrag des Gesetzes „zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ , der von der Öffentlichkeit und sogar dem Datenschutzbeauftragen Ulrich Kelber unbemerkt blieb. Die Kassen durften zuvor zwar die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten der Versicherten für ein individualisiertes Angebot auswerten. Aber mit einem Vorbehalt: Der Versicherte musste dieser Auswertung explizit zustimmen.

Die Regierungsfraktionen fügten im Gesundheitsausschuss einen Änderungsantrag in den Gesetzentwurf ein. In der neuen Fassung gilt eine Widerspruchslösung, aber auch nur in bestimmten Fällen. Der Bundestag beschloss das Gesetz durch Stimmen der Regierungsfraktionen. Weder die Regierungskoalition noch die Opposition thematisierte dabei den problematischen Paragraphen 68b in Bezug auf die Datenschutzrechte von Millionen von Versicherten.

Der Teufel steckt im Detail

Dass dieses Manöver kaum im öffentlichen Diskurs auftaucht, liegt wohl an der undurchsichtigen Vorgehensweise und der tückischen Formulierung des Gesetzestexts. Das Widerspruchsrecht bezieht sich dabei nach Angaben von Telepolis nur auf die „gezielte Information“ und die „Unterbreitung von Angeboten“. Die Datenauswertung betrifft das hingegen nicht. Die Begründung: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat.“

Die Krankenkasse darf die Daten nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen davon sind jedoch Hersteller von Medizinprodukten, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen aus dem Bereich der Informationstechnologie. Also genau die Firmen, die die Datenschutzrechte betreffen. Unternehmen, die für die Krankenkassen „digitale Innovationen“ entwickeln. Und dies mit Unterstützung der Datenauswertung.

Bundesregierung umgeht Datenschützer

So etwas zu verhindern oder jetzt Schritte einzuleiten, ist die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Der sagte gegenüber Telepolis: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht sehe ich den Wegfall des Einwilligungserfordernisses kritisch.“ Es bestehe die Gefahr, „dass eine derartige ‚Datenrasterung‘ einen weiteren Baustein zur zukünftigen Komplettierung des ‚gläsernen Versicherten‘ liefert“. Das liege aber nicht im Interesse des Versicherten.

Dass nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch der Datenschutzbeauftragte davon nichts wusste, hat einen skandalösen Grund. Der Bundesbehörde für Datenschutz wurde ein anderer Änderungsantrag vorgelegt. Dieser unterscheidet sich im Wortlaut von dem, der zur Abstimmung gebracht wurde. Das bestätigte nun auch Kelber. Noch kann er reagieren: „Sofern meine Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass ein in Kraft befindliches Gesetz gegen Europarecht – namentlich die DSGVO – verstößt, kann ich die darauf basierende Datenverarbeitung mit entsprechenden Anordnungen unterbinden oder Veränderungen der Datenverarbeitung anweisen.“ Mit den Datenschutzrechten ist es in dieser Form nicht weit her…

Tarnkappe.info

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Student und schon lange im Journalismus unterwegs. In der Vergangenheit Mitarbeiter für eine Vielzahl von klassischen Printzeitungen und Newsportalen. Erst für Lokalredaktionen, dann Sport und Gaming, seit Anfang 2020 im Dienst für die Tarnkappe. Abseits davon bin ich vor allem interessiert an Geopolitik, Geschichte und Literatur.