Kleiner Pulvershop Darknet
Kleiner Pulvershop Darknet

Pulvershop-Bande vom Darknet zu hohen Strafen verurteilt

Sieben Angeklagte aus Sachsen-Anhalt standen seit dem 11. Oktober vor dem Stendaler Landgericht, da sie den "Kleinen Pulvershop" betrieben.

Sieben Angeklagte aus Sachsen-Anhalt standen seit dem 11. Oktober vor dem Stendaler Landgericht, da sie den Onlinehandel „Kleiner Pulvershop“ im Darknet betrieben haben. Dieser Anbieter hatte wirklich alles im Sortiment, was der Drogen- und Medizinmarkt so hergibt: Heroin, Ecstasy, Crystal etc. Der Shop soll Drogen im Kilo-Bereich verkauft haben. Die sieben Angeklagten haben nun hohe Strafen erhalten, wie lokale Medien berichten.

Hohe Haftstrafen für Pulvershop-Dealer

Am Mittwoch, den 04. Dezember ist nun das Urteil gefällt worden gegen die Drogendealer. Die Staatsanwaltsschaft hatte schon im Vorfeld gegen die sieben Angeklagten hohe Haftstrafen gefordert. Das Gericht zog auch mit der Forderung der Staatsanwaltsschaft mit.

Pulvershop Betreiber zu acht Jahren Haft verurteilt

Darknet-Kunden Pillen Löffel DrogenDen „Geschäftsführer“ vom „Kleinen Pulvershop“ hat man zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Doch da der 32-Jährige schon seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, muss er nur noch sechs weitere absitzen. Den 30-jährigen Shawn H. hat man zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Er legte kurz nach dem Urteil, als einziger Tatverdächtiger, Revision ein.

Zwei Helfer im Alter von 21 und 23 Jahren, hat das Gericht zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Des Weiteren hat das Gericht die Helfer, sowie Shawn H., dazu verpflichtet, sich in eine Entziehungsanstalt zu begeben. Ein 21-jähriger Mann und seine Freundin wurden zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten bis zu einem Jahr verurteilt. Der 21-jährige Mann muss sich jedoch noch in eine stationäre Einrichtung wegen seines Entzugs begeben. Ein anderer 21-jähriger Helfer wurde nach dem Jugendstrafrecht zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Strikte Verteilung der Aufgaben

kleiner pulvershop

Die Angeklagten sollen im Zeitraum von Juli 2017 bis Februar 2019 den Pulvershop betrieben haben. Dies geschah mittels einer hochgradig organisierten Struktur, mit der die Angeklagten ihre Bestellungen versandten. Das Geständnis des Verpackers bestätigte dies unter anderem. Nach Aussage des Verpackers soll es einen mündlichen Arbeitsvertrag gegeben haben. Dieser war auf ein Jahr befristet. So hatte man mündlich vereinbart, dass der Verpacker eine Fünf-Tage-Woche hatte. Er musste schon um fünf Uhr morgens die Lieferungen für die Pulvershop-Kunden vorbereiten. Der Verpacker wiegte und verschweißte die Ware sorgfältig und machte sie dann versandfertig.

Tarnkappe.info