Drogen, Darknet, BerlinMannschaft
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BerlinMannschaft: ehemaliger Drogenhändler im Darknet verurteilt

Der Drogenhändler hinter „BerlinMannschaft“ wurde nun vom Klever Landgericht zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Drogenhändler hinter „BerlinMannschaft“ wurde nun zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht wirft BerlinMannschaft vor, in über 126 Fällen Betäubungsmittel über das Darknet vertrieben zu haben.

BerlinMannschaft war auf Dream Market aktiv

Im Frühjahr dieses Jahres ging der Darknet-Marktplatz „Dream Market“ offline, doch die deutsche Justiz beschäftigt sich immer noch mit dem Marktplatz. Mit dabei ist das Klever Landgericht, welches am 07. November 2019 ein Urteil gegen den früheren Drogenhändler „BerlinMannschaft“ fällte. Die 1. große Strafkammer verurteilte ihn zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug. Dem 33-jährigen Niederländer wird unter anderem die Einfuhr und das Handeln mit Betäubungsmitteln in über 126 Fällen vorgeworfen, wobei die Staatsanwaltschaft von über 3.400 Fällen ausgeht.

Seine Ware war beliebt auf dem Dream Market

Ähnlich wie anderen Handelsplattformen – beispielsweise Ebay oder Amazon – gab es auch bei Dream Market ein Bewertungssystem. Mit dabei war auch ein Rangsystem, nachdem der Dream Market wohl zu den ganz Großen gehörte, da ihre Kundschaft weltweit mit illegalen Waren beliefert wurde.

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BerlinMannschaft räumte seine Straftaten von Anfang an ein

Bereits bei Prozessauftakt räumte der 33-Jährige seine Beteiligung an den Drogenverkäufen ein. Er habe im Mai 2018 als Kurier für „BerlinMannschaft“ angefangen, da er Geldprobleme hatte. Der Angeklagte habe den regelmäßig die Pakete dann aus den Niederland nach Deutschland gefahren und dort versandt. Er gab sie in den Orten Kleve, Emmerich und Rees zum Versand auf. Den Account „BerlinMannschaft“ habe er dann einen Monat vor seiner Vehaftung von seinem Vorgänger und früheren Auftraggeber übernommen.

Staatsanwaltschaft glaubt dem Angeklagten nicht

Die Staatsanwaltschaft glaubt dem Angeklagten nicht, dass er erst im November 2018 den Account übernommen hatte. Die Staatsanwältin Lisa Klefisch forderte zehn Jahre Freiheitsstrafe und die Einziehung seines Vermögens in Höhe von 578.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft konnte dem Niederländer keine Transaktionen nachweisen, da sie wahrscheinlich über einen Kryptomixer liefen.

„Es gibt online Wechselstuben, die absolute Anonymität gewähren“

Schon die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft von Wechselstuben spricht und erst gar nicht das Wort Kryptomixer oder Coinmixer verwendet, zeigt schon die Defizite in dem Bereich.

Seine Verteidiger hebten in ihren Plädoyers hervor, dass die Staatsanwaltschaft nicht widerlegen konnte, dass ihr Mandant von Anfang an hinter „BerlinMannschaft“ steckte. Des Weiteren fügten sie hinzu, dass er – wie schon erwähnt – anfangs nur Gehilfe war und später dann den Account übernahm, weshalb die Verteidiger sechs Jahre forderten.

darknet pain killerKammer ging beim Urteil davon aus, dass der Angeklagte nur ein Gehilfe war

Bei dem Urteil ging die Kammer davon aus, dass der Angeklagte bis zum angegeben Zeitpunkt nur als Gehilfe von „BerlinMannschaft“ fungiert hat. Die Einziehung des Vermögens ordnete der Richter nicht an.

„Wir haben keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass das nicht so ist […] Was dem Angeklagten an finanziellen Mitteln zugeflossen ist, wissen wir noch nicht mal für den Zeitraum, in dem er die Seite betrieben hat.“ – Vorsitzender Richter Jürgen Ruby.

Beitragsbild von Jukka Niittymaa von Pixabay, thx!

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