Darknet: Drogenhändler "BerlinMannschaft" verurteilt

Kommentare zu folgendem Beitrag: BerlinMannschaft: ehemaliger Drogenhändler im Darknet verurteilt

Tja, dieser Rechtsstaat ist in vielen Bereichen leider völlig im Arsch. :sunglasses:

@Alsheimer

Stimme ich dir zu. Der Niederländer hätte mal lieber alles abgestritten und auf psychisch Krank und Einzeltäter machen sollen, dann wäre die Strafe nicht so hoch ausgefallen.

Dazu gibts hier auch noch etwas :wink:

https://tarnkappe.info/darknet-drogenhaendler-aus-den-niederlanden-vor-gericht/

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Nein, denn dann droht die Sicherungsverwahrung. Unklug.

So gefährlich ist der ja nun auch nicht für die Allgemeinheit :wink:

@Tarnung
So gefährlich ist der ja nun auch nicht für die Allgemeinheit

Das stimmt zwar…aber in DE bekommst du schneller einen eigenen Paragraphen bei psychischen Krankheiten (u.a. auch Unzurechnungsfähigkeit), als du gucken kannst!
Was im Ergebnis bedeutet: geschlossene Abteilung, tägliche Tests / Untersuchungen (Experimente) durch die Kommune gestellter Betreuer für die Vormundschaft etc. pp.

Macht man dann bei den vielen Untersuchungen bzw. bei den psychologischen Tests für die Wiedereingliederung irgendwelche dummen Flüchtigkeitsfehler (ein falsches Wort / falscher Satz an einer blöden Stelle im Gespräch mit dem Gutachter)…Tjaaa, dann wird es auf Dauer mit der Freiheit langsam eng!!!
:wink:
:upside_down_face:

@VIP Magst du recht haben … den traue ich auch alles zu.

Naja, wenn man beweist dass man die Taten unter Drogeneinfluss aufgrund einer Drogensucht begangen hat, dann kann man auf §35 plädieren… Therapie statt Strafe. Dann sitzt man einen Teil seiner Strafe im Gefängnis ab und nach der Halb- oder 2/3 Strafe kann man auf Therapie gehen.

Wenn der Angeklagte eine ärztlich bestätigte Suchtkrankheit hat, kann er bei einer mehr als 4 Jahre erwarteten Freiheitsstrafe auch dem Maßregel zustimmen. Wenn er das 2 Jahre durchhält, ist die Strafe abgegolten und ein freier Mann.

Aber Sicherungsverwahrung wird ihn als Drogendealer ganz bestimmt nicht erwarten. Sicherungsverwahrung ist nur für mehrfachen Wiederhohlungstätern von schweren Straftaten, Vergewaltigern, Mördern, Pädophile etc… In der Sicherungsverwahrung muss man eine unbegrenzte Zeit verbringen, d.h. man weiß nie wann und ob man dort überhaupt wieder rauskommt. Beim Maßregel (2 Jahre) und dem normalen Vollzug, ist man nur begrenzte Zeit in Haft.

Also, wenn der Typ einen cleveren Anwalt hat, sagt er einfach vor Gericht er finanzierte durch diese Straftaten seine Dorgensucht. Und da er an der Quelle saß, wurde diese immer schlimmer und er brauchte immer mehr Geld deswegen. Dann bekommt er mit Sicherheit eine Therapie und ist nach der Hälfte der Zeit wieder draußen.

Das hab ich ja gar nicht gesagt und erst recht nicht gemeint!
Bei deinen genannten Tätern ist das ja völlig klar, mit der Sicherheitsverwahrung…Das was ich mit dem Paragraphen meinte, passiert in DE relativ oft.
Wenn du bei der Bruzelei sitzt und dann anfängst auf Unzurechnungsfähigkeit nach §35 hinzuarbeiten, rufen die Beamten kurz bei der Verwaltung an und bestellen den Amtsarzt vom Dienst (Psychologe), um alleine schon deine Haftfähigkeit und deinen Gemütszustand prüfen zu lassen!
Wenn der dir dann auch noch glaubt bei deiner Beichte und dadurch meint, dich als Täter vor dir selber schützen zu müssen, dann dauert das vllt. noch ne Stunde und du hast ein Bett in der Geschlossenen!
Da kann derjenige noch so nen tollen „Looks like Armani-Anwalt“ haben, der nutzt dir in der Situation so viel, wie ein leeres Blatt Papier! :wink:
Einmal dort drin und der Rattenschwanz, den ich oben meinte, beginnt abzulaufen…Bei Netflix fängt dann der Anwalt an, zu rotieren - besorgt in einer Nacht und Nebelaktion einen Gegengutachter, der dich dann raushauen soll! Wir sind aber nicht bei Netflix, sondern in DE…das läuft dann anders! :rofl:
Da der Täter ja vorher auf Beschaffungskriminalität ausgesagt hatte, wäre es nun falsch, plötzlich mit Summen aus der Hinterhand zu kommen, um diesen Staranwalt etc. pp. einen filmreifen Auftritt zu verschaffen…
Es bleibt also zunächst nichts anderes übrig, als das Spiel mitzumachen und jeden Schritt 100 mal zu durchdenken, bevor man den Mund aufmacht…wenn das dann überhaupt noch geht, bei dem riesigen Rohybnol-Konsum in deinem neuen Hotel…!
:upside_down_face:

Meine Anmerkung zur Sicherungsverwahrung bezog sich auf dieses Zitat, hätte vielleicht den Name dazuschreiben sollen:

Der 35er wird ja erst vor Gericht festgestellt. Der ist nur über das Urteil anwendbar, weil der von der ausgesprochenen Haftstrafe abhängig ist. Therapie geht immer ein halbes Jahr, die man auch erst zum 2/3 Termin, in Ausnahmefällen zur Halbstrafe, antreten darf. Und da muss man schauen, wieviel man durch das halbe Jahr Therapie an Haftaufenthalt spart. Bei mehr als 1 Jahr, dann lohnt sich das schon. Aber nicht, wenn man durch die Therapie nichts gut macht.

Für nen 35er im Urteil reicht es in Deutschland schon, wenn man Straftaten unter Drogeneinfluss begangen oder damit gehandelt hat. Da brauchste noch nichtmal nen Psychologen, nur bei nem Maßregelvollzug. Im Knast haste ja dann genug mit dem Psychologen zu tun.

Nicht ohne Grund sind die Therapieanstalten in Deutschland überfüllt, weil jeder Depp erstmal schön auf 35er macht, um einer langen Hafstrafe zu entgehen. Das ist ja ansich auch gar nich soo schwer einen 35er im Urteil ausgesprochen zu bekommen, weil Sucht ne Krankheit ist, die geheilt werden muss. Und weil´s die Rentenversicherung bezahlt, wo der Staat also erstmal kaum Kosten hat. Ein halbes Jahr Gefängnisaufenthalt kostet dem Staat viel viel mehr, als ein halbes Jahr Therapie.

Ich hab einige in meinem Bekanntenkreis, die wegen Drogen verurteilt wurden. Die meisten von denen haben Therapie gemacht, um einer längeren Haftstrafe zu entgehen. Zumal man bei einer Therapie nach den ersten 3 Monaten jedes WE nach Hause fahren darf. Und viele Therapieanstalten sind auch fast wie Urlaub. Mit Schwimmbad, Bauernhof, haufen Freizeitmöglichkeiten.

Das jedoch über 80% der Leute rückfällig werden, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Letzendlich gehts ja den meisten nur um „Therapie statt Strafe“… Um das zu unterbinden, müsste der Paragraf grundlegend geändert werden. Aber solange der so bleibt wie er ist, wird es schön ausgenutzt und untergraben.

Das witzige dabei ist auch noch, wennn man sowas nicht in seinem Urteil stehen hat, ballert man sich einfach im Knast weg und lässt sich daraufhin die Therapie nachträglich ins Urteil schreiben. Man arbeitet ja schließlich auf Resozialisierung hin.