In einem Eckpunktepapier zum Digitalstrafrecht rufen Thorsten Frei und Jan-Marco Luczak zu einem entschlossenen Vorgehen gegen Cybercrime auf.
Vor dem Hintergrund, dass das Bundeskriminalamt (BKA) eine „kontinuierlich steigende Kriminalitätsentwicklung“ verzeichnet, mit einem besonders großen Dunkelfeld im Bereich Cybercrime, werden Forderungen zweier Unionspolitiker laut. Sie streben strengere gesetzliche Grundlagen an, um den Kampf gegen Cyberkriminelle effektiver zu gestalten.
In einem Eckpunktepapier zum Digitalstrafrecht rufen die beiden Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei (CDU), Fraktionsvize, und Jan-Marco Luczak (CDU), Sprecher der Fraktion für Recht und Verbraucherschutz, zu einem entschlossenen Vorgehen gegen Cybercrime auf. Ihre Forderungen erstrecken sich von der Schaffung eines neuen Straftatsbestandes für das Betreiben von Online-Handelsplattformen über eine Post-Auskunftspflicht zu illegalen Darknet-Warenlieferungen. Aber auch den Einsatz von „Online-Durchsuchungen“ und der „Quellen-TKÜ“ strebt man an. Zudem soll ein besserer Schutz Hilfe für Cybermobbing-Opfer gewährleisten.
In einer Warnung bringen die Politiker ihre Besorgnis zum Ausdruck:
„In dem Maß, in dem sich unser aller Leben aus der realen in die digitale Welt verlagert, steigt auch die Gefahr, Opfer digital begangener Straftaten zu werden.“ […] „Den umfassenden Datenschutz haben wir vollzogen. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass ihn die Straftäter nicht als umfassenden Täterschutz missbrauchen.“
Gezielte Maßnahmen sollen Cybercrime eindämmen
Konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Cybercrime sehen sie in der Schaffung eines neuen Straftatbestand für das Betreiben von Darknet-Marketplaces mit illegalen Waren bzw. Dienstleistungen. So etwa der Handel mit Waffen, Drogen, Falschgeld, Daten oder Malware. Desweiteren wollen sie die Post zu einer Auskunft zu Lieferungen von im Darknet bestellten illegalen Waren verpflichten. Und das bereits vor der Waren-Ein- oder Auslieferung. Für Cybermobbing-Opfer fordern sie eine zentrale Anlaufstelle. Zudem soll ein eigener Straftatbestand Kinder und Jugendliche besser schützen. Die Einführung des neuen Pflichtfaches Internetsicherheit soll Kindern und Jugendlichen vermitteln, „wie sie sich im Netz vor Belästigung, Betrug oder Hacking schützen“.
Erneut im Fokus: Quellen-TKÜ
CybercrimeAber auch Themen, wie „Online-Durchsuchung“ und „Quellen-TKÜ“ werden im Eckpunktepapier zum Digitalstrafrecht aufgegriffen. Frei und Luczak streben hier eine stärkere Nutzung an. Als Mittel der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollen Staatstrojaner u.g. gegen Cybercrime zum Einsatz kommen. Die behördliche Schadsoftware ermöglicht es, eine laufende Kommunikation bereits vor der Verschlüsselung, an deren Quelle, abzugreifen.
So aufgezeichnete Kommunikationsinhalte lassen sich dann an die Ermittlungsbehörden weiterleiten zur dortigen Analyse. Die Zugriffsrechte der Behörde bei der Quellen-TKÜ sind grundsätzlich auf die laufende Kommunikation beschränkt. Damit wird jedoch die IT-Sicherheit laut diverser Experten stark vermindert.
Auch Online-Durchsuchung im Kampf gegen Cybercrime
Eine Online-Durchsuchung funktioniert technisch ähnlich wie eine Quellen-TKÜ. Bei der Online-Durchsuchung werden hingegen Computersysteme, Smartphones und anderen IT-Geräte verdeckt umfassend oder gezielt durchsucht. Hier werden nicht nur Kommunikationsdaten, sondern sämtliche gespeicherten Daten betrachtet, einschließlich Chats, hochgeladene Fotos, Notizen und Browserverläufe.
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