ddf.to
(Bild Verlag Franckh-Kosmos)

Betreiber der Hörbuch-Streamingseite ddf.to verurteilt

Der Betreiber der Hörbuch-Streamingseite ddf.to wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dort wurden Audiostreams der Hörspielreihe „Die Drei ???“ angeboten.

Auf den Internetseiten diedreifragezeichen.net und ddf.to, wurden öffentlich alle Folgen der beliebten und bereits seit Jahrzehnten erfolgreichen Hörspielreihe „Die Drei ???“ zum kostenlosen Anhören bereitgestellt. Via Audiostream, ähnlich wie auf illegalen Film Streaming-Seiten, konnten sich die Nutzer die Hörbücher direkt ohne weitere Kosten online anhören. Die Seiten hat man bereits abgeschaltet. Der Betreiber erhielt vom Amtsgericht Bochum (Az.: 30 Ls 7/14) eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen.

Die Domain „diedreifragezeichen.net“ hat ein Domain Registrant in Kuala Lumpur registriert. Diese verlor er, nachdem die Anwaltskanzlei Rasch beauftragt wurde, wegen eines markenrechtlichen Verstoßes die Domain an den Rechteinhaber der Marke „Die Drei ???“ (Verlag Franckh-Kosmos) zu übertragen.

Voxility zur Mitarbeit gezwungen

z9aWTZnDies schien den Betreiber wenig zu stören und registrierte die Domain ddf.to und stellte die Seite wieder online. Registriert und gehostet hat die Seite, laut der letzten Nameserver Einträge, der Offshore Hoster Voxility. Diesen hat man aufgefordert, die Dateien zu löschen. Außerdem sollte Voxility Auskunft über seinen Kunden erteilen. Dies lehnte der Hoster jedoch ab. Voxility ist als Bullet proof Hoster bekannt. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) entschied am 13.05.2013 (Az.: 5 W 41/13), dass ein Hostprovider, der einer Sperrungsaufforderung nicht nachkommt, als Gehilfe auf Unterlassung und Schadensersatz haften kann.

Durch eine Einstweilige Verfügung musste der in Rumänien ansässige Hostprovider Voxility die Daten des Kunden preisgeben. Daraufhin erhob das AG Bochum Anklage wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in zwei Fällen.

Der Angeklagte gestand und ging laut der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte auf einen „Deal“ ein. Somit hat ihn das Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das bedeutet für den nicht Vorbestraften, dass kein Eintrag der Strafe in sein Führungszeugnis erfolgt.

Update: (von Ghandy): Die Website der World Intellectual Property Organisation (WIPO) besagt, dass tatsächlich auf Betreiben des Franckh-Kosmos Verlags die Domain diedreifragezeichen.net zwangsweise übertragen wurde, die zuvor von einem Partnerunternehmen der CINIPAC IBC verwaltet wurde. ddf.to hingegen kam nie wieder.

Tarnkappe.info

Über

Scenepirat, bekannt durch seinen ehemaligen Blog Scenepira.to. Interessiert sich für das Geschehen in der Grauzone und veröffentlicht auf Tarnkappe.info Gast Beiträge.