Auf den Internetseiten diedreifragezeichen.net und ddf.to, wurden öffentlich alle Folgen der beliebten und bereits seit Jahrzehnten erfolgreichen Hörspielreihe „Die Drei ???“ zum kostenlosen Anhören bereitgestellt. Via Audiostream, ähnlich wie auf illegalen Film Streaming-Seiten, konnten sich die Nutzer die Hörbücher direkt ohne weitere Kosten online anhören. Die Seiten hat man bereits abgeschaltet. Der Betreiber erhielt vom Amtsgericht Bochum (Az.: 30 Ls 7/14) eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen.
Die Domain „diedreifragezeichen.net“ hat ein Domain Registrant in Kuala Lumpur registriert. Diese verlor er, nachdem die Anwaltskanzlei Rasch beauftragt wurde, wegen eines markenrechtlichen Verstoßes die Domain an den Rechteinhaber der Marke „Die Drei ???“ (Verlag Franckh-Kosmos) zu übertragen.
Voxility zur Mitarbeit gezwungen
Durch eine Einstweilige Verfügung musste der in Rumänien ansässige Hostprovider Voxility die Daten des Kunden preisgeben. Daraufhin erhob das AG Bochum Anklage wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in zwei Fällen.
Der Angeklagte gestand und ging laut der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte auf einen „Deal“ ein. Somit hat ihn das Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das bedeutet für den nicht Vorbestraften, dass kein Eintrag der Strafe in sein Führungszeugnis erfolgt.
Update: (von Ghandy): Die Website der World Intellectual Property Organisation (WIPO) besagt, dass tatsächlich auf Betreiben des Franckh-Kosmos Verlags die Domain diedreifragezeichen.net zwangsweise übertragen wurde, die zuvor von einem Partnerunternehmen der CINIPAC IBC verwaltet wurde. ddf.to hingegen kam nie wieder.
Tarnkappe.info