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Hasskriminalität: Christine Lambrecht will Gesetzentwurf überarbeiten

Christine Lambrecht (SPD) will ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz nach massiver Kritik überarbeiten

Die ursprüngliche Fassung des im Dezember letzten Jahres vorgestellten Referentenentwurfs zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, der das Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) erweitern soll, sah noch vor, dass Betreiber von Online-Diensten im Kampf gegen „Rechtsextremismus“ Kundendaten preisgeben müssen. Demgemäß war geplant, dass Anbieter, wie Chatdienste, E-Mail-Dienste oder soziale Netzwerke, aber auch Spiele-Apps und Dating-Portale, Passwörter auch ohne richterlichen Beschluss an die staatlichen Sicherheitsbehörden herausgeben müssen. Aufgrund heftiger Proteste zog nun Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Reißleine. Sie wird das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz nach scharfer Kritik überarbeiten, berichtet der tagesspiegel.

Lambrecht (SPD) reagiert auf Gesetzentwurf-Kritik: „Mir geht es um hohe Akzeptanz“.

Wie Lambrecht sich am Dienstag dem ZDF gegenüber äußerte, will sie ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz nach massiver Kritik überarbeiten, indem sie entscheidende Stellen „klarstellt“. So umfassen die Änderungen einige Präzisierungen.  Demgemäß dürfe man nun Passwörter auch weiterhin verschlüsselt ablegen und speichern. Eine Herausgabe von Passwörtern an Behörden kommen nur bei der Verfolgung von schwersten Straftaten in Frage. Als Beispiele führte Lambrecht die Verfolgung von Kindesmissbrauch, Mord und Terrorismus auf. Lambrecht verdeutlicht, „es muss bei einer solchen Abfrage immer eine Verhältnismäßigkeit geben zwischen der Tiefe des Eingriffs und der Schwere der Straftat. [—] Mir geht es darum, dass es eine hohe Akzeptanz für dieses wichtige Gesetzespaket gibt“. Folglich wolle sie sich auch geforderten Nachbesserungen bezüglich einer „Klarstellung“, nicht verschließen. Im Hinblick auf das Gesetz wolle man, ungeachtet der Nachbesserungen, am Zeitplan festhalten. Bereits am 19. Februar soll das Gesetz vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Datenschützer sahen durch Passwort-Herausgabe Grundwerte verletzt

Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter, erkannte im Referentenentwurf „gravierende Eingriffen in Grundrechte. Es ist teilweise zweifelhaft, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind.“ Auf besondere Kritik stieß dabei der von Lambrecht geplante Daten-Zugriff auf Passwörter.

Bitkom-Chef Bernhard Rohleder äußerte sich adäquat.

„Herausgabe vertraulicher Passwörter ohne richterlichen Beschluss, automatisierte Weiterleitung von IP-Adressen – wir sind erstaunt, dass solche Vorschläge aus jenem Ministerium unterstützt werden, das sich den Datenschutz besonders groß auf die Fahnen geschrieben hat […] Das jetzt vorgestellte Gesetz (von Frau Lambrecht) wirft Grundwerte über Bord, die unser Zusammenleben online wie offline seit Jahrzehnten prägen […]

Statt das NetzDG gewissenhaft auf Wirkungen und Nebenwirkungen zu überprüfen, kommt kurz vor Weihnachten und auf den letzten Drücker der nächste überhastete Vorstoß gegen ein lange bekanntes Problem.“

Grafik TBIT, thx!

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.