Dem Handelsblatt gewährte OStA Andreas May einen spannenden Einblick hinter die Kullissen des ZIT Gießen, die Lucky (DiDW) überführt haben.
Oberstaatsanwalt Andreas May ist als Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), mit Sitz in Gießen, verantwortlich für die Ermittlungstätigkeiten im Darknet. Gemeinsam mit einem achtköpfigen Team verfolgen sie Straftäter, zwei davon decken Cybercrime-Verbrechen auf. Dem Handelsblatt gewährte May einen spannenden Einblick in seinen Berufsalltag.
Einblicke in die Tätigkeit von Andreas May
Zu Beginn ihrer Tätigkeit, vor vier Jahren, haben sie nur „Unbedarfte gefangen“, verrät May. Dabei setzen sie auf die Fehler, die die Kriminellen begehen. Als verdeckte Ermittler versuchten sie zunächst, mit eigenen Waffenankäufen ins Spiel zu kommen und die ersten Erfolge ließen nicht lange auf sich warten. Mit einigen Verkäufern trafen sie sich zur Übergabe der Ware, bei anderen konnten sie Fingerabdrücke auf den Päckchen sicherstellen.
Im Falle des Münchner Attentäters half ihnen eine Trackingnummer des Postdienstleisters DHL weiter. Immerhin sind der ZIT auf diese Weise 50 Waffenhändler aus dem Darknet ins Netz gegangen. May betont: „Der Ermittlungsaufwand ist enorm und viel größer als in der realen Welt.“ Sobald eine Plattform vom Netz genommen ist, steht ein neuer Marktplatz bereits in den Startlöchern.
Szene hat sich laut Andreas May professionalisiert
Der Oberstaatsanwalt Andreas May beklagt, dass sich die Ermittlungen zunehmend schwieriger gestalten, weil sich die Szene immer mehr professionalisieren würde. Das Darknet wäre wegen seiner Verschlüsselungstechnologien nur schwer zu knacken. Sie müssten schon in „Old-school-Manier“ wie Testkäufer oder Interessenten agieren, um dann Schwachstellen auszunutzen oder die Täter von der virtuellen Welt in die reale Welt zu locken. Allerdings klappt dieses Vorgehen bei Kinderpornografie nicht so gut.
Zudem behindere die deutsche Gesetzgebung die Arbeit der Ermittler. In Deutschland sind Lockangebote, wie mit Kinderpornografie, die in den USA erlaubt sind, verboten. Auch dürfen in den USA Ermittler illegale Plattformen übernehmen, sie als Honeypot weiterbetreiben und auf diese Weise Verdächtige enttarnen. Ausländische Behörden können so mehr Erfolge verzeichnen als hierzulande. May allerdings ist es gewohnt, „Dinge nicht zu dürfen. Technisch geht immer mehr, als rechtlich erlaubt ist.“
DiDW: Ermittler des ZIT folgten der Spur des Geldes
Auch mit dem Fall der Darknet-Plattform “Deutschland im Deep Web” (DiDW) zur Ergreifung des Betreibers Lucky war Andreas May betraut. Es war die Plattform, die es dem Münchner Amokläufer 2016 ermöglichte, die Tatwaffe zu kaufen, mit der er am Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen erschoss. Es gelang seinem Team vor anderthalb Jahren, Lucky zu identifizieren, indem sie der Spur des Geldes folgten: Für die Aufrechterhaltung seines Forums bat Lucky um Spenden in Form von Bitcoin (BTC). Der Düsseldorfer Steuerrechtsprofessor Joerg Andres hat gegenüber der Presse schon mehrfach ausgeführt, dass man die Blockchain des BTC eigentlich wie eine Art „riesige Steuer-CD“ betrachten muss. Jede noch so alte Transaktion ist im Nachhinein perfekt nachvollziehbar, weil öffentlich einsehbar.
May meinte dazu: „Wir hatten auch ein Stück weit Glück, als wir Lucky gefunden haben.“ Am vergangenen Mittwoch fällte das Landgericht Karlsruhe das Urteil in dem Fall und schickte Lucky aka Alexander U. für sechs Jahre ins Gefängnis.
Mit dem Urteil hat das Gericht juristisches Neuland betreten. Denn hier haftet zum ersten Mal ein Forenbetreiber für ein Verbrechen, das sein Forum erst ermöglicht bzw. begünstigt hat.
P.S.
Wir haben mit den Betreibern vom Nachfolgeforum DiDW Zwei ein Interview durchgeführt, nachdem wir gemeinsam mit unseren Lesern alle Fragen zusammengetragen haben. Leider ist DiDW Zwei nicht mehr online, an einem Comeback arbeitet man aber derzeit. Korrektur: Das neue Forum ist schon unter der Adresse erreichbar.
Beitragsbild Micaela Parente @ Unsplash, thx! CC0 1.0)
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