Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen ein.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat nun auf die Strafanzeige vom 19.12.2013 reagiert. Sie leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen ein.
Die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) teilte heute auf ihrer Internetseite mit, dass ihre Strafanzeige nun beantwortet wurde. Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete kürzlich ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann ein. Nach Ansicht von Anwalt Christian Müller wurde juristischen Laien mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege gedroht, um offensichtlich nichtige Forderungen einzutreiben. Darin könne laut der Kanzlei MMR eine versuchte Nötigung liegen.