Amsterdamer Gericht erließ einstweilige Verfügung gegen xhamster.com
Amsterdamer Gericht erließ einstweilige Verfügung gegen xhamster.com
Bildquelle: Mehaniq, Lizenz

xHamster-Urteil: ohne Zustimmung keine Amateurpornographie

Laut Gerichtsbeschluss muss die Pornografie-Website xhamster.com alle ohne Zustimmung geposteten Amateurvideos löschen.

Ein Amsterdamer Gericht erließ am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen xhamster.com. Demgemäß müsse der Betreiber einer der größten Unterhaltungs-Websites für Erwachsene, Hammy Media, innerhalb einer Frist von drei Wochen sämtliches Amateurmaterial entfernen, für das keine Einwilligung aller Beteiligten vorliegt. Kommt die Website dem nicht nach, droht eine Strafe von bis zu 30.000 Euro pro Video.

Amsterdamer Gericht verlangt von xHamster Zustimmung aller Amateurdarsteller

Der Gerichtsbeschluss gilt weltweit für Videos, die Menschen zeigen, die in den Niederlanden leben. Darüber hinaus müssen Videos, die Personen zeigen, die außerhalb der Niederlande leben, in den Niederlanden blockiert werden. Es sei denn, die Personen in dem Video haben ihre Zustimmung gegeben.

Das Expertise Bureau for Online Child Abuse (EOKM) reichte eine Klage ein, nachdem sich Opfer über die Hotline der Stiftung mit der Bitte um Unterstützung gemeldet hatten. Die Stiftung forderte, dass der Seitenbetreiber Videos von der Website entfernen müsse, wenn die Site nicht die Zustimmung aller Parteien erhalten hat, die auf dem Bildschirm erscheinen.

EOKM ist eine Organisation, die gegen Online-Missbrauch einschließlich der Belästigung von Kindern vorgeht. Bereits zuvor hat EOKM schon in einem ganz ähnlichen Rechtsfall gewonnen. In diesem Fall identifizierten sie 10 Videos, bei denen xHamster nicht bestätigen konnte, dass es die Erlaubnis von Amateurdarstellern zum Posten erhalten habe.

Vor Gericht in Amsterdam präsentierte EOKM mehrere Beispiele für Amateurfilme, von denen einige davon mehr als 100.000 Mal angesehen wurden. Bezüglich des Falls argumentierte die Stiftung, es sei nicht bekannt, ob die in den Amateurvideos zu sehenden Frauen ihr Einverständnis gegeben hätten. Ohne Beweise für die Zustimmung bestünde die Möglichkeit, dass sie Opfer eines Rachepornos oder eines Hacks geworden sind.

Forderungen von EOKM unverhältnismäßig?

Gemäß NLTimes erklärten Anwälte von xHamster.com, die Forderungen der Stiftung seien unverhältnismäßig. Sie argumentierten, dass seit 2021 Genehmigungsformulare verwendet würden. Seither wäre es ohnehin nicht möglich, Videos ohne Genehmigung zu posten.

Auf die Frage des Richters, ob xHamster.com es problematisch finde, dass dies bei vor 2021 hochgeladenen Videos der Fall sein könnte, argumentierten die Anwälte, dass dies nicht relevant sei. Das Material könne nicht mehr durchleuchtet werden. „Dafür gibt es zu viele Videos“. Aber wenn xHamster.com erfährt, dass sich jemand gegen seinen Willen auf ihrer Website befindet, „entfernen“ die Website-Administratoren das Video.

Arda Gerkens, Direktorin der EOKM, begrüßt das Urteil:

„Ich freue mich, dass das Gericht erneut entschieden hat, dass Amateuraufnahmen nicht einfach ins Internet gestellt werden dürfen. Die Verbreitung von Nacktbildern auf diese Weise muss gestoppt werden und alle Pornoseiten spielen dabei eine Rolle.“

Gerkens teilte mit, es sei „sehr schwierig“ für die Opfer, „rechtswidrige Inhalte offline zu bekommen“. Oftmals wüssten diese nicht einmal etwas von einer solchen Veröffentlichung. EOKM erwartet, dass der Gerichtsbeschluss es „leichter macht, solche Inhalte zu entfernen“. Er sollte zudem dazu beitragen, „mehr Klarheit darüber zu schaffen, welche Websites immer noch nicht den Datenschutzgesetzen entsprechen“.

Hanna van Til, die Anwältin, die EOKM in der Klage vertritt, führte aus, dass dank des jüngsten Urteils bei xHamster und „anderen Betreibern nicht länger ein Auge zugedrückt werden müsse“. Obwohl der Betreiber der Website in Zypern ansässig ist, wäre er nun dazu angehalten, „niederländisches Recht einzuhalten“.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.